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I. Jahrgang          1892          Nr. 4.


Von diesen Blättern erscheinen jährlich 3 bis 4 Nummern im Umfange von 1 bis 2 Bogen. Bestellpreis für den Jahrgang 3 Mark. Die Vereinsmitglieder erhalten die Blätter unentgeltlich zugesandt.


Das älteste Dresdner Stadtbuch
Von
Archivrath Dr. Hubert Ermisch.

Das Archiv der Stadt Dresden gehört zu den am vollständigsten erhaltenen sächsischen Stadtarchiven; ja in einer Hinsicht übertrifft es alle übrigen: Dresden ist die einzige Stadt, die sich des Besitzes einer größeren Anzahl mittelalterlicher Stadtrechnungen rühmen kann; denn gerade diese Klasse von Quellen, deren hohe Wichtigkeit für die städtische Geschichte heute Niemand mehr in Abrede stellt, sind in der Regel zu allererst der Papiermühle zum Opfer gefallen. In einer anderen Beziehung stand Dresden noch vor wenigen Jahren hinter vielen anderen Städten zurück: seine älteren Stadt- und Gerichtsbücher schienen sämmtlich verloren zu sein. Aber auch sie haben sich neuerdings wiedergefunden, und zwar an einem Orte, wo man sie von vorn herein vermuthen mußte, im Archiv des Dresdner Amtsgerichts, in das sie wegen ihres zum großen Theil privatrechtlichen Inhalts bei Uebergang der städtischen Gerichtsbarkeit an den Staat gelangt waren. Zuerst wurde hier im Jahre 1884 eine größere Anzahl von Dresdner Stadt- und Gerichtsbüchern entdeckt; eine Aufzählung und Beschreibung derselben enthält des Verfassers Aufsatz: „Die sächsischen Stadtbücher des Mittelalters“ (im Neuen Archiv f. Sächs. Geschichte und Altertumskunde Bd. X, S. 46 ff.), sowie O. Richter’s Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden I, S. 153 flg.; für dies letztere Werk haben die Bücher, die auf Verordnung des Königl. Justizministeriums an das Königl. Hauptstaatsarchiv abgegeben worden sind, mannigfache Ausbeute gewährt. Sie reichten, abgesehen von dem 1412 angelegten ältesten Stadtbuch von Altendresden, zurück bis zum Jahre 1437. Daß es aber auch früher schon Stadtbücher in Dresden gegeben habe, war von vorn herein wahrscheinlich und ließ sich auch urkundlich nachweisen; so enthält das Original einer Dresdner Mühlenordnung vom 24. November 1434, das sich im Hauptstaatsarchiv befindet, am unteren Rande den Vermerk: „Diser brief ist eynem stadtbuch eingeleibet“ (Cod. diplomat. Saxon. reg.  II. 5, S. 161), und dieser Vermerk paßt auf keins der im Jahre 1884 gefundenen Bücher.

Bei der Einordnung einer größeren Anzahl von Amtsgerichtsakten, die dem Hauptstaatsarchiv zur ferneren Aufbewahrung überwiesen worden sind, glückte es nun dem Verfasser dieser Mittheilung, Ende August d. J. neben anderen für die Geschichte Dresdens wichtigen Akten und Büchern auch ein Stadtbuch zu finden, das früher angelegt worden als die oben erwähnten, das sogar allem Anschein nach das älteste Dresdner Stadtbuch ist, das jemals vorhanden gewesen, so daß die Reihe der mittelalterlichen Dresdner Stadtbücher jetzt lückenlos vorliegt. Bei dem hohen Interesse, das dieser Fund für jeden Freund der Geschichte Dresdens haben muß, dürfte eine eingehendere Besprechung dieses Stadtbuches den Lesern der „Geschichtsblätter“ nicht unwillkommen sein.

Ueber den Begriff eines „Stadtbuchs“ und über die geschichtliche Entwickelung, die dieses Institut gerade in den sächsischen Städten durchgemacht hat, habe ich in dem oben angeführten Aufsatz, der unter Benutzung sämmtlicher bis dahin bekannter Stadt- und Gerichtsbücher des Landes entstanden ist, eingehend gehandelt und kann mich daher hier auf wenige einleitende Bemerkungen beschränken.

Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 1 (1892 bis 1896). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1892–1896, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Erster_Band.pdf/51&oldid=- (Version vom 31.3.2024)