Seite:Einige Nachrichten aus dem Pappenheimischen.pdf/4

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verschiedene so nöthige als nützliche Veränderungen und Verbesserungen in kirchlichen Dingen zur erwünschten Reife zu gedeihen. Schon im Julius des vorigen Jahres ward den sämmtlichen Geistlichen in der Stadt und auf dem Lande die Willensmeinung des Landesherrn durch ein Ausschreiben eröffnet, „daß, nach dem Beyspiele der benachbarten Länder, die allgemeine Beicht in allen Kirchspielen der Grafschaft eingeführt werden, vorher aber ein jeder Geistlicher ein Gutachten abfassen und zum hochgräflichen Consistorium einschicken solle, wie er glaube, daß dieß Vorhaben am füglichsten ausgeführt werden könnte.“ Als diese Gutachten – von welchen nur ein paar dahin stimmten, daß alles beym Alten bleiben möchte – alle eingelaufen und geprüfet waren, erschien gegen das Ende des Sept. ein zweytes Ausschreiben mit einem beygeschlossenen Proclama, welches die baldige Einführung der allgemeinen Beicht ankündigte, und nächsten Sonntage von allen Canzeln abgelesen werden mußte. Nach diesen nöthigsten Vorbereitungen kam bald darauf – im Nov. des vorigen Jahrs – der Befehl, daß die allgemeine Beicht neben der Privatbeicht in allen hochgräflichen Kirchen wirklich eingeführt werden