Einige Nachrichten aus dem Pappenheimischen

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Autor: Anonym
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Titel: Einige Nachrichten aus dem Pappenheimischen
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aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 577-591
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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III.
Einige Nachrichten aus dem Pappenheimischen.
(vom 28ten April.)
Da die Grafschaft Pappenheim in unsern Zeiten nicht mehr, wie ehehin von den Erdbeschreibern zum Schwäbischen, sondern zum Fränkischen Kreise, in welchem sie auch größtentheils lieget, gesetzet wird.[1] so gehören auch billig die wichtigsten Veränderungen in der politischen und kirchlichen Verfassung derselben in ein Journal von und für Franken. Ich meines Orts muß mich indessen bloß auf die letztern einschränken, und die nähere Notizertheilung von jenen einem andern überlassen. Bereits im Jahre 1789| unter der Regierung des vor einem Jahre verstorbenen, katholischen Grafen hat die Verbesserung des öffentlichen Gottesdienstes durch die Einführung eines neuen Gesangbuches sehr viel gewonnen. Dieß Gesangbuch, welches theils aus vielen neuen, theils aus durchgängig verbesserten Liedern bestehet, und von dem damahligen gelehrten Herrn Dechant Freyer besorget worden ist, darf nicht nur einem jeden andern, seinem innern Wehrte nach, an die Seite gestellet werden, sondern es zeichnet sich auch durch seine Vollständigkeit – es enthält 682 Lieder – vor manchem andern aus. An einem einzigen Orte, Theilenhofen, dessen Einwohner dem größten Theile nach Teutschordische Unterthanen sind, wo indessen Pappenhenheim die kirchenherrlichen Rechte, und ausser diesen noch die Rechte der Mitgemeinsherrschaft behauptet, hat dasselbe bis jetzt noch nicht eingeführt werden können. Es gibt unter den Bauern dieses Dorfes viele rebellische Köpfe, die bey gewissen ihnen eigenthümlichen Gerechtsamen in Sachen der Gemeinde eifersüchtig auf eine jede neue Einrichtung sind, wenn sie auch nicht auf die entfernteste Weise in einiger Verbindung mit denselben stehet. Sie kleben mehr, als andere ihres gleichen, am Alten, wenn es auch| noch so albern und lächerlich ist, verwerfen jede neue Anstalt ohne die mindeste Prüfung oder Beherzigung des Beyspiels ihrer Nachbarn, und widersetzen sich derselben aufs heftigste aus einer von dieser Gemüthsbestimmung erzeugten und ihnen vor andern eigenen Streitsucht. Den Beleg hiezu liefert ihr Schulmeistersstreit in den Jahren 1778–1780 welcher bekannter gemacht zu werden verdiente, wozu es aber vielleicht jetzt noch nicht Zeit seyn dürfte. Diesen ihren Charakter haben sie erst vor kurzem wieder zu erkennen gegeben bey einer neuen Einrichtung in kirchlichen Dingen, welche hier zu beschreiben meine eigentliche Hauptabsicht ist.
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Über der erst seit einem vollen Jahre angetretenen Regierung des dermahligen Grafen Friedrich Wilhelm, welcher zur evangelisch-lutherischen Religion sich bekennet und nach dem eingeführten Seniorat[2] Regent der Grafschaft geworden ist, beginnen| verschiedene so nöthige als nützliche Veränderungen und Verbesserungen in kirchlichen Dingen zur erwünschten Reife zu gedeihen. Schon im Julius des vorigen Jahres ward den sämmtlichen Geistlichen in der Stadt und auf dem Lande die Willensmeinung des Landesherrn durch ein Ausschreiben eröffnet, „daß, nach dem Beyspiele der benachbarten Länder, die allgemeine Beicht in allen Kirchspielen der Grafschaft eingeführt werden, vorher aber ein jeder Geistlicher ein Gutachten abfassen und zum hochgräflichen Consistorium einschicken solle, wie er glaube, daß dieß Vorhaben am füglichsten ausgeführt werden könnte.“ Als diese Gutachten – von welchen nur ein paar dahin stimmten, daß alles beym Alten bleiben möchte – alle eingelaufen und geprüfet waren, erschien gegen das Ende des Sept. ein zweytes Ausschreiben mit einem beygeschlossenen Proclama, welches die baldige Einführung der allgemeinen Beicht ankündigte, und nächsten Sonntage von allen Canzeln abgelesen werden mußte. Nach diesen nöthigsten Vorbereitungen kam bald darauf – im Nov. des vorigen Jahrs – der Befehl, daß die allgemeine Beicht neben der Privatbeicht in allen hochgräflichen Kirchen wirklich eingeführt werden| solle, und zwar so, daß einmahl die allgemeine und das anderemahl die Privatbeicht gehalten werde, damit jedermann, – wie es in solchen Dingen billig seyn muß – freye Wahl und niemand über Gewissenszwang, entstünde derselbe auch aus noch so unrichtigen Vorstellungen, sich zu beklagen Ursache hätte. Nach der besondern Verordnung soll die allgemeine Beicht am Sonntage erst gehalten werden. Nach geendigter Predigt wird ein Bußlied gesungen, dann eine kurze Beichtrede von dem Geistlichen gehalten, darauf von ihm die Beicht nach dem Formular des Herrn Superint. Focke in Wien gebetet, die Fragen werden weggelassen, worauf sogleich die Absolution gesprochen und so fort zur Administrirung des Abendmahls geschritten wird.
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So behutsam man aber auch bey dieser neuen Anstalt zu Werke ging, und so sehr man bemühet war, es an keiner Vorbereitung bey dieser nöthigen und den Bedürfnissen unserer Zeiten angemessenen Veränderung, fehlen zu lassen; so fand sie doch, was leider! fast jede dergleichen nützliche Veranstaltung allenthalben zu finden pfleget, – vielen Widerspruch und Schwierigkeiten mancherley Art, die erst nach Verlauf mehrerer Jahre völlig zu besiegen seyn werden. Zwar| ist in etlichen Dorfschaften die allgemeine Beicht ganz schon an die Stelle der Privatbeicht gerücket, da diese niemand mehr verlangt hat; dagegen aber hält sich in den meisten Orten die größre Zahl bis jetzt noch zur Privatbeicht. Es würde indessen sicherlich noch nicht so weit gekommen seyn, wenn nicht verschiedene Geistliche auf ihre Vorstellungen vom Grafen die Erlaubniß erhalten hätten, die allgemeine Beicht auch am Samstage halten zu dürfen, und den allgemein Beichtenden, wenn sie es für gut und nöthig fänden, auch einige Fragen zur Beantwortung vorzulegen, die das Wesen oder den Hauptinhalt einer jeden Beicht ausmachen. Wenn die Beicht auf solche Weise, wie gewöhnlich, am Samstage fortgehalten wird, so fällt ganz natürlich die Veränderung derselben, selbst dem gemeinen Manne, der so steif und vest auf alte Gewonheiten und Gebräuche hält, besonders dem Unwissenden und Schwachen, nicht so sehr als eine unnöthige Neuerung auf, und hiedurch ist schon vieles gewonnen. Noch mehr aber, er erhält da eine Gelegenheit und eine gottesdienstliche Versammlung mehr, die vorzüglich geschickt ist, ihn zu erwecken, zu rühren, und zu erbauen, wobey| er gleichsam genöthiget wird, ernstlicher an die nöthige Vorbereitung auf den Genuß des heiligen Abendmahls zu denken, welches er an diesem Tage vorher unter seinen gewöhnlichen Verrichtungen und Berufsgeschafften wo nicht gänzlich unterlassen, doch nur flüchtig gethan haben würde. Endlich gibt es auch öfters gewisse Fälle und besondere Umstände, die es dem Geistlichen zur Pflicht machen, etwas mehr und umständlicher, ohne deßwegen weitläuftig zu werden, den Beichtenden ans Herz zu reden, welches am Sonntage nicht geschehen kann, wo alles so gedrängt und so schnell auf einander folgt, wodurch die Aufmerksamkeit bey einigen ermüdet, bey andern betäubt werden muß. Mich dünkt, wer nur dieß wenige unparteyisch erwäget, der kann unmöglich den größern Nutzen des Beichthaltens am Samstage läugnen. Die unbedeutende Versäumniß von einer Stunde Arbeit des Jahres ungefähr zweymahl kann doch wohl nicht als ein Grund des Beichtens am Sonntage gelten? Noch weniger ist die Bequemlichkeit, daß man dann am Samstage der Mühe überhoben ist, sich anzukleiden und in die Kirche zu gehen, von einem solchen Belange, daß man deßwegen alte Personen –| seys auch nur eine Viertelstunde – im Winter länger frieren, und im Sommer bey schwüler Luft mit gleichsam abgespannten, und dadurch zur fernern Andacht unfähig gemachten Nerven, länger da sitzen läßt. Und – wenn dieß anders in Betrachtung gezogen zu werden verdienet, – wie beschwerlich ist es nicht für die Geistlichen, besonders für Greise und auf der Brust schwache Männer unter ihnen, wenn sie nach der Predigt erst noch eine Rede halten – sie sey so kurz, als es nur immer möglich ist – die Beicht und Absolution sprechen, und darauf das heilige Abendmahl verwalten müssen. Dem Zuschauer ist freylich kein Spiel zu groß. Daß es indessen ermüdend, Geist und Körper angreifend sey, auch selbst für einen Mann, der noch in guten Jahren ist, wenn er nach der Predigt das heilige Abendmahl halten, und etliche Hundertmahle die Einsetzungsworte hersagen muß, hievon kann nur derjenige recht urtheilen, der auf einer weitläuftigen Pfarre die Erfahrung von diesem Geschäffte selbst gemacht hat. Alles das ist gewiß einer ernstlichen Beherzigung wehrt. Eben so scheint, mir wenigstens, die Ursache unzulänglich, oder vielmehr gar keine vorhanden zu seyn, warum die Fragen nach der allgemeinen| Beicht weggelassen werden sollen; vielmehr kommen sie mir als hypothetisch nothwendig vor, da, wo nicht eins der Beichtenden, sondern der Prediger selbst die allgemeine Beicht betet. Denn ausserdem, daß die ganze Beichthandlung bey Weglassung der Fragen unstreitig an ihrem Interesse verliert, weniger feierlich, und dem gemeinen Mann um so mehr als Neuerung auffallender wird, je weniger er dabey beschäfftiget wird: dünkt mich in der Natur der Sache selbst schon eine gewisse Nothwendigkeit zu liegen, daß sichs der Geistliche von denenjenigen bejahen und versichern lasse, dieß wären ihre Gesinnungen, in deren Namen er eben jetzt dieselben Gott eröffnet und vorgetragen habe. Diese Sache umständlicher zu erörtern, ist hier der Ort nicht; ich bemerke vielmehr, daß bereits ein neuer Befehl an alle Pappenheimischen Pfarrämter ergangen ist, wornach die Seilerische Liturgie bis auf Michaelis dieses Jahres in allen Kirchen eingeführt seyn soll. In der Stadt selbst ist schon nach dem Seilerischen Formulare getauft und auch das heilige Abendmahl gehalten worden; auf dem Lande aber hat man es noch nirgends bis jetzt so weit gebracht, sondern bloß den Anfang hie und da gemacht,| indem man sich der Gebete dieser Liturgie beym öffentlichen Gottesdienst bedienet. Allmählich wird man schon weiter kommen, doch ist aus theils allgemein bekannten Ursachen, theils aus localen Gründen zu besorgen, daß, wenn man mit der nöthigen Klugheit und Behutsamkeit zu Werke gehen will, schwerlich dieser landesherrliche Befehl bis auf Michaelis buchstäblich an allen Orten wird befolgt seyn können. Inzwischen sehen doch aufgeklärte Geistliche, und die Verständigen unter ihren Zuhörern mit Vergnügen den Anfang zur Erfüllung ihrer Wünsche in diesem Puncte einstweilen gemacht, und der Eifer, womit ihr regierender Graf diese Verbesserung betreibt, läßt sie einen guten Erfolg hoffen. Unter solchen Umständen läßt sich auch die Befriedigung noch eines Wunsches erwarten, der jedem einsichtsvollen und denkenden Manne am Herzen liegen muß, – die Einführung eines neuen Catechismus. Der bisher gebrauchte und von einem ehemaligen Dechant, Namens Schnitzlein verfaßte Catechismus ist für unsere Zeiten nicht mehr passend, und wegen seiner Weitläuftigkeit beym Gebrauch zum Unterricht, sonderlich für Kinder auf dem Lande oder auch für das Landvolk überhaupt, von geringem Nutzen. Verdienst würde es| seyn, an dessen Stelle den Hannoverischen Landescatechismus zu setzen, dessen Brauchbarkeit und Vortrefflichkeit allgemein entschieden ist.
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Am Schluße kann ich nicht unterlassen, noch zu bemerken, das der gegenwärtig regierende Graf und Herr zu Pappenheim, bald nach dem Antritt der Regierung, im vorigen Jahre von seinem Herrn Vater zur Einführung der allgemeinen Beicht aufgemuntert worden ist, welcher aber nur den Anfang dieser verbesserten Einrichtung erlebte. Dieser Herr, weil Friedrich Ferdinand, des H. R. Reichs ältester Erbmarschall, auch Reichs Forst- und Jägermeister im Norgau, Graf und Herr zu Pappenheim, Herr auf Rothenstein, Calden und Bellenberg, Kaiserl. Königl. wirklicher Geheimder Rath und Ritter des herzogl. Wirtenbergischen großen Jagdordens etc. starb am 27ten Febr. dieses Jahrs nach einem zweytägigen Krankenlager in dem hohen Greisenalter von 90 Jahren, und 6 Monaten, weniger 5 Tagen. Schon im Jahre 1773 trat er die Regierung an seinen ältesten Herrn Sohn, Herrn Johann Friedrich Ferdinand ab, welcher in den höchsten Bedienungen, vornämlich unter dem Militaire, bey Kurpfalz-Baiern| stand, aber bereits am 13ten April 1792 zu München gestorben ist. Seit dieser Zeit verlebte er ein ruhiges und glückliches Alter; die Kräfte seines Geistes nahmen bey ihm nicht so stark und auffallend, wie sonst in einem so hohen Alter gewöhnlich zu geschehen pflegt, sondern nur ganz unmerklich ab, und er behielt den vollen Gebrauch der wesentlichsten bis an sein Ende bey. Den klärsten Druck konnte er noch in seinem letzten Lebensjahre mit unbewaffneten Augen lesen, und nie bediente er sich einer Brille. So erhielten sich auch verhältnißmäßig die Kräfte seines Körpers. Er fuhr im Herbste zur Hirschbrunstzeit täglich auf die Jagd; erlegte tief in den 80iger Jahren noch alljährlich manches Stück Wild, wo nicht alle Jahr noch einen oder etliche Hirschen, und erst in seinem letzten Lebensjahre begab er sich dieses lang gewohnten Vergnügens. Merkwürdig ist es, daß er bey drey Kaiserkrönungen die Dienstgeschäffte des Reichs-Erbmarschallamtes zur allgemeinen Zufriedenheit der Kaiser und Fürsten verrichtete. Kaiser Carl der 7te schätzte ihn um seines an ihm bemerkten guten Verstandes willen ausserordentlich, und unterhielt sich auch in Gegenwart vornehmer Teutscher Reichsfürsten mehrentheils mit| ihm. Eben so schätzte ihn auch Kaiser Franz I. und zog ihn bey seiner Krönung in manchen Dingen zu Rath. Nicht minder geschätzt ward er von Joseph und bey dessen Krönung als eine lebendige Chronik zu Rathe gezogen, wie es bey den vorigen Kaiserkrönungen überall gehalten und eingerichtet worden war. Gleicher Achtung ist er auch von mehreren Großen, und, man kann mit Wahrheit sagen, von allen, die ihn kannten, gewürdiget worden. Der letzte Baierische Kurfürst, Maximilian Joseph, begegnete ihm mit ausgezeichneter Huld und Gnade. Seinen durchdringenden Verstand behielt er in seinem höchsten Alter beynahe ganz ungeschwächt, und bis dahin liebte er die Lectüre solider in- und ausländischer Schriften. Sein Herz war weich, und leicht empfindlich gerührt beym Anblick des Elendes, und wenn er einen wahren Dürftigen erblickte, der ihn um ein Allmosen anging, so gab er ihm reichlich, und öfters ein Goldstück, wenn er keine Silbermünze bey sich fand. Als praktischer Weltweiser verlebte er die Tage seines hohen Alters bis zum Grabe, und als ein solcher starb er auch. Seine auf diese große Veränderung gemachte Vorbereitung, und schriftlich hinterlassene Verordnung, wie es mit seiner| Beerdigung gehalten werden solle, und nach derselben auch gehalten worden ist, legen hievon nicht allein die deutlichsten und unverwerfichsten Zeugnisse ab, sondern sind auch unverkennbare Beweise von der Güte und Vortrefflichkeit seines Herzens. Er verordnete, daß man ihn nach seiner Vollendung nicht in die gräfl. Familiengruft beysetzen, sondern auf dem Gottesacker mitten unter die bürgerlichen Leichen beerdigen solle. Kein eichener Sarg sollte seine Gebeine verschließen, sondern ein Sarg von weichem Holze mit nichts als Hobelspänen ausgefüllt, weiß angestrichen mit einem schwarzen Kreutze, oder schwarz mit einem weisen Kreutze, sein Leichnam selbst aber, nur in einen Sterbekittel von Haustuche eingehüllt, in denselben geleget werden. Morgens sollte man die Beerdigung veranstalten, Bürger ihn tragen, ein Lied vorher singen, dann stille ihn zum Grabe bringen, dann der Geistliche ihn einsegnen, die ganze Begleitung ein Vater Unser beten und nach Haus gehen. Erst am darauf folgenden Sonntage hätte der Dechant und Stadtpfarrer nach der Predigt eine von ihm sogenannte kurze Abschiedsrede zu halten[3]| in welcher er im Namen des Verewigten allen Bürgern und Unterthanen für ihre Liebe und Treue danken, und ihnen dabey eröffnen sollte, daß der Hochselige allen und jeden Ruhe und Frieden, Wohlstand, Glück und Seegen wünschen, wie auch alle und jede, welche er etwa vor, während oder nach der Regierung beleidiget haben sollte, um Verzeihung bitten lasse. Wie edel, wie schön und großmüthig ist das gedacht! Wer muß nicht durch ein so schönes Beyspiel edelmüthiger und wahrhaft großer Gesinnungen doppelt stark gerührt werden, wenn ein vornehmer Sterbender ihm damit vorleuchtet? Friede über Seiner Asche!!



  1. S. Neue Samml. geographisch-historisch-statistischer Schriften. 3 Band, S. 337.
  2. Um sich von dem Majorat und Seniorat einen deutlichen Begriff zu machen, wird es hinlänglich seyn folgendes zu bemerken: Wo das Seniorat eingeführt ist, gelangt meines Bruders Sohn zur Regierung, wenn er älter ist als der meinige. Und so allezeit Senior Familiä. Beym Majorat aber mein ältester Sohn major natu – wenn er auch jünger als meines Bruders Sohn ist.
  3. Ist auch auf dem Lande in allen Pappenheimisch. Dorfschaften gehalten worden.