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Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/49

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welchen er einen ernennt. Eben so wird in Besetzungen der Pflegen der milden Stiftungen verfahren. Die Oberaufsicht über diese, mittelst Weisungen, Revision und Abhörung der Rechnungen, ist bey der geistlichen Regierung. Das Domcapitel hat durch seinen gewöhnlichen Weg, die Capitulationen, das Recht hergebracht, zwey Rathsstellen mit capitlischen Beamten besetzen zu können. Die Rathsverwandten sind nicht lauter Gelehrte vom Handwerke, immer sind unter ihnen einige aus den angesehensten Bürgerclassen.

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Das Vicedomamt ist die erste Instanz in Cent- und Policeysachen. Es ist das Richteramt der Fremden, Ledigen, Dienstboten, Juden, spricht in Handwerks- und Zunftsachen, und versieht, jedoch mit Zuziehung zweyer Marktmeister vom Stadtrathe, das Marktamt. Die Juden haben noch eine erste Instanz, ihren Rabbiner und zwey Deputirte. Eine Gewohnheit, die sie in jenen Zeiten mochten erschlichen haben, wo Juden den neruum rerum gerendarum zu allen Operationen der Regenten besaßen, oder die man ihnen aus zu weit getriebener Duldung gewährte, damit sie nach ihren eigenen Rechten