Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/7

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atque obediens, in Johanns Bulle. Warum blieb er nun aus? Zeigt dieß nicht auf vorausgegangene Verhandlungen diesen Punct betreffend? Ist hier nicht in der Bulle von der Exemtion als von einer Sache die Rede, deren Richtigkeit als ausgemacht ausser allen Zweifel gesetzt war? Zum wenigsten doch etwas mehr, als blosses Stillschweigen des interessirten Theils, Luitpolds von Mainz. Freylich irre ich hier noch im Finstern, aber doch ein Flämmchen zeigt sich von ferne, und aus archivalischen Nachrichten läßt sich helles Licht erwarten. Cygneus[1] läßt die Exemtion vom Clemens II, der als Bischoff von Bamberg auf den Römischen Stuhl erhoben worden,[2] dem Hochstifte ertheilen. Gewiß


  1. Annalium Bambergensium prodromus (1603) p. 11.
  2. Clemens II, von dem hier die Rede ist, war zuvor unter dem Namen Suidger, oder Rüdiger von Maiendorf zweyter Bischoff zu Bamberg. Büsching und Sartori unterscheiden Suidger vom Clemens, als wenn es zwey Personen gewesen wären. Diesen Suidger nennt die gemeine Sage einen H. v. Maiendorf; andere aber, die Halberstadt für sein Vaterland halten, lassen ihn von Conrad H. v. Marschleve und Honeburg und Amulrada von Maiendorf, einer Schwester Waltrads Erzbischoffs von Magdeburg, geboren werden,