Seite:Einrichtung des Armeninstituts zu Höchstadt.pdf/4

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Beneficiatus zur Nicolai-Pflege, Pfarrer, Frühmesser, Beamte und Jäger etc. erklärten sich ebenfalls zu einem bestimmten wöchentlichen Beytrag, welcher sich jährlich auf 124 fl. 48 kr. belief. Nicht weniger wurden die Handwerkszünfte zu einem Beytrag von 13 fl. bewogen, wodurch eine Einnahme von 824 fl. 30 kr. entstand. Dieser bestimmte ansehnliche Betrag verdoppelte nunmehr den Eifer des Unternehmers, die Sache sogleich ins Werk zu richten und bey seiner Armenanstalt einen dauerhaften Grund zu legen.

Es wurden also alle, welche von der zu errichtenden Armencasse eine Unterstützung verlangten, vorgeladen, ihre Gesundheits- und Vermögensumstände genau geprüft, dieselben verhältnißmäßig in 3 Classen abgetheilt, auch auf die durchpassirenden Handwerkspursche Rücksicht genommen und 5 fl. rhein. für die Woche in Anschlag gebracht, welches jährlich 260 fl. beträgt. Hievon erhält jeder mit guter Kundschaft versehene Handwerkspursche 4 kr. rhein. und zwar unter folgender Anordnung:

1) An allen Thoren ist eine Tafel mit der Aufschrift angeschlagen: „Das Betteln ist allhier verboten. Jeder durchreisende Handwerkspursche hat sich des Almosens