Seite:Fürstlich Bambergische Verordnungen vom Jahr 1790.pdf/1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
XIII.
Fürstlich Bambergische Verordnungen vom Jahr 1790.

 1. Die Verordnungen vom 7 Oct. 1780 und 24 Jul. 1780 das Hängen der Soldaten an lüderliche Weibspersonen und das verbotene Aufborgen der Soldaten betreffend, sind erneuert worden.