so gering zu schätzen sein, dass sie nicht einmal verdiente, in die Vorschlagsliste zu kommen.
Wenn man aber wirklich in dieser Frage ein ernstes und strenges Princip durchführen wollte, so müsste man vor allen Dingen verhindern, dass Söhne sich an derselben Hochschule und in demselben Fach habilitiren, wie ihre Väter, was überall vorkommt, besonders aber in kleineren Ländern, in denen der Einfluss eines Ordinarius an der Hochschule und bei der Regierung grösser zu sein pflegt, als in grösseren Ländern. An der schwäbischen Hochschule sind in der letzten Zeit drei solcher Fälle vorgekommen, gewiss ein gutes Zeichen für die dort blühende Vetterlewirthschaft. Das gewöhnliche Verfahren ist dann nämlich, dass der Sohn einzelne Vorlesungen vom Vater abgetreten bekommt, gleichsam erbt (die Fakultät schweigt dann verständnissinnig bei dem Vorgehen des Vaters), dann zuerst in Stellvertretung, zuletzt fest in die Prüfungscommission hineingezogen wird, und wenn es dann zu einer Vacanz kommt, so hat sie doch nicht den Muth, dem dringenden Wunsch des angesehenen Vaters ein Veto entgegenzuhalten. Auch die Studenten haben fleissiger bei ihm gehört, um beim Vater zu gewinnen, und manche Väter haben in der Stille das Hören beim Sohn als Auflage gemacht, vielleicht mit Rücksicht auf das Examen, vielleicht aus andern Gründen. Auf diese Weise sind auch Söhne die Nachfolger von Vätern an derselben Hochschule geworden. Wenn bei
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/104&oldid=- (Version vom 17.8.2016)