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XXII.
Veränderung der Universitätsverfassung.

Die meisten deutschen Universitäten haben vier Fakultäten, die theologische, philosophische, juristische und medicinische. Nur wenige haben mehr Fakultäten, indem gewöhnlich zu der evangelisch-theologischen auch eine katholisch-theologische tritt. Die meisten hat Tübingen, indem es ausser den vier genannten (und einer katholisch-theologischen Fakultät) eine naturwissenschaftliche und staatswissenschaftliche besitzt, während Dorpat und Strassburg die philosophische Fakultät in zwei Sectionen getheilt haben, eine philosophisch-historische und eine mathematisch-physikalische, die nur selten zu einen gemeinsamen Convent zusammentreten. Eine staatswissenschaftliche Fakultät haben auch München und Erlangen. Es ist nicht zweifelhaft, dass die Tübinger Einrichtung weitaus die empfehlenswertheste ist, da sie von der philosophischen Fakultät diejenigen Elemente vollständig separirt hat, welche mit ihr nichts zu thun haben, die Naturforscher und Mathematiker auf der einen, die Staatsrechtslehrer und Nationalökonomen auf der andern Seite. Die Gegner der Tübinger Einrichtung pflegen allerdings zu behaupten, dass die abgezweigten Fakultäten zu klein sein, um eine rationelle Selbstverwaltung ausüben zu können,

Empfohlene Zitierweise:
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/240&oldid=- (Version vom 18.8.2016)