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ihm aber die eidliche Zusage geben, dass sie sich alle zur Verstossung ihrer Weiber und Kinder verpflichteten und damit einverstanden seien, dass derjenige, der hierauf nicht eingehen wolle, zur Verantwortung gezogen werde. 146 Im Vertrauen darauf liess Esdras die Stammeshäupter der Priester, Leviten und übrigen Israëliten schwören, dass sie nach dem Rate des Achonius ihre Weiber und Kinder entlassen wollten. 147 Nachdem diese den Eid geleistet, entfernte er sich aus dem Tempel, begab sich zur Wohnung des Joannes, der ein Sohn des Eliasib war, und brachte den ganzen Tag in tiefer Bekümmernis zu, ohne Speise oder Trank zu sich zu nehmen. 148 Dann liess er bekannt machen, dass alle, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt seien, sich in Jerusalem einfinden sollten. Wer aber in zwei bis drei Tagen nicht zur Stelle sei, der solle aus dem Volke ausgestossen und sein Vermögen nach dem Beschlusse der Ältesten zu gunsten des Tempels eingezogen werden. Daraufhin kamen die Angehörigen der Stämme Judas und Benjamin nach drei Tagen zusammen, am zwanzigsten Tage des neunten Monats, der bei den Hebräern Chaslev, bei den Macedoniern aber Apellaios heisst. 149 In den oberen Räumen des Tempels setzten sie sich in Gegenwart der Ältesten nieder, gedrückt von banger Furcht. Da erhob sich Esdras und warf ihnen ihr Vergehen vor, das sie mit der Heirat fremder Weiber begangen hätten. Jetzt aber könnten sie Gott versöhnen und zu ihrem eigenen Nutzen handeln, wenn sie auf das fernere Zusammenleben mit ihren Weibern verzichteten. 150 Alle erklärten sich hierzu bereit; doch seien ihrer viele, und obendrein sei es Winterszeit, sodass es sich in einem oder zwei Tagen wohl nicht durchführen lasse. Es müsse deshalb denen, die noch mit fremden Weibern vermählt seien, eine Frist gewährt werden, innerhalb deren die Vorsteher und Ältesten die Schuldigen ermitteln sollten. 151 Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung, und so begann man am ersten Tage des zehnten Monats diejenigen aufzusuchen, welche fremde Weiber geheiratet

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/26&oldid=- (Version vom 12.12.2020)