Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/371

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

versöhnte Herodes den Agrippa mit den Iliern, auf welche dieser erbost war, zahlte für die Chier das Geld, das sie den Beamten des Caesars schuldeten, erwirkte ihnen Befreiung von den Einfuhrzöllen und half überhaupt allen, welche dessen bedurften.

(3.) 27 Als sie nun nach Ionien gekommen waren, strömte eine Menge Juden, die in den ionischen Städten wohnten, zu Agrippa, um die ihnen gebotene Gelegenheit zu benutzen. Sie beklagten sich bei ihm über allerhand Ungerechtigkeiten: 28 dass man sie verhindere, nach ihren Gesetzen zu leben, dass man sie an heiligen Tagen nach der Willkür der Behörden vor Gericht lade, dass man ihnen das Geld raube, welches sie nach Jerusalem für den Tempel senden wollten, dass man sie zur Leistung von Heeresdienst und zu öffentlichen Arbeiten zwinge und sie nötige, das zu heiligen Zwecken bestimmte Geld dazu zu verwenden, während sie doch von alledem befreit seien, da die Römer ihnen ausdrücklich erlaubt hätten, nach ihren heimischen Gebräuchen zu leben. 29 Als sie dies unter lauten Klagen vorbrachten, bat Herodes den Agrippa, ihre Gründe anzuhören, und gewann seinen Freund Nikolaus als Sachwalter der Juden. 30 Agrippa setzte sich daher mit den Vornehmsten seines Gefolges und den anwesenden Königen und Fürsten zu Gericht, und nun begann Nikolaus also für die Juden zu sprechen:

(4.) 31 „Wie alle Bedrängten, grossmächtiger Agrippa, genötigt sind, zu denen ihre Zuflucht zu nehmen, die ihrem Leid abhelfen können, so haben auch die, welche jetzt hilfesuchend vor dir stehen, das grösste Vertrauen zu dir, dass du dich ihnen gnädig erweisest. 32 Schon früher ja haben sie oft erfahren, wie entgegenkommend ihr euch ihnen gezeigt habt, und sie bitten jetzt nur darum, dass ihnen die früheren Vergünstigungen nicht entrissen werden, zumal sie dieselben von einem Volke erhalten haben, das allein sie zu gewähren imstande war, während sie derselben nicht durch Höhergestellte, sondern durch solche, welche sie gleich sich selbst euch

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 371. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/371&oldid=- (Version vom 12.12.2020)