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eurer Wohlthaten bringen will, muss auch auf das Verzicht leisten, was er selbst euch verdankt, 40 und doch können diese Wohlthaten nicht hoch genug angeschlagen werden. Vergleicht man die frühere Regierungsform mit der jetzigen, so muss unter den vielen Vorteilen, welche die letztere gewährt, vor allem der anerkannt werden, dass die Untergebenen keine Sklaven mehr, sondern Freie sind. 41 So gut es uns nun auch im allgemeinen geht, so ist doch unsere Lage nicht dazu angethan, dass wir deshalb zu beneiden wären. Denn wir erfreuen uns keines anderen Glückes, als ihr es auch den übrigen Völkern gewährt habt, und wir verlangen nur darin denselben gleichgestellt zu werden, dass wir unbehindert der Religion unserer Väter treu bleiben dürfen. Das ist an und für sich keine unbillige Forderung und liegt übrigens auch im Interesse derer, die sie zu bewilligen haben. 42 Denn wenn Gott seine Freude an Ehrenbezeugungen hat, so hat er auch seine Freude an denen, welche die Erweisung derselben ermöglichen. Übrigens giebt es in unseren Satzungen nichts, was der Menschlichkeit widerspräche, vielmehr entspricht alles in denselben Enthaltene nur der Gottesfurcht und einer heilsamen Gerechtigkeit. 43 Wir machen auch aus den Vorschriften, nach denen wir unser Leben einrichten und die für unsere Frömmigkeit und unser gutes Benehmen gegen unsere Mitmenschen Zeugnis ablegen, durchaus kein Geheimnis. Der siebente Tag ist bei uns zur Unterweisung in unseren Gebräuchen und Gesetzen bestimmt, damit diese Gesetze, durch deren Befolgung wir vor Sünden bewahrt bleiben, ebenso wie alle anderen Vorschriften gehörig beachtet werden. 44 Wenn es mir nun gestattet ist, einige Worte über dieselben zu reden, so will ich darauf hinweisen, dass die Gesetze überaus vortrefflich sind und dazu auch noch ein ehrwürdiges Alter aufweisen, obgleich das manchem nicht der Fall zu sein scheint. Auf den Vorteil des hohen Alters wird aber gerade der besonderen Wert legen, der mit frommem Gemüt die Gesetze befolgt, wie sie überkommen

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 373. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/373&oldid=- (Version vom 12.12.2020)