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nichts im Wege, dieselben zu verdächtigen, als ob sie ihrem Vater nach dem Leben trachteten. Aber ein blosser Verdacht reicht doch nicht hin, um eine solche Schlechtigkeit glaubhaft zu machen. 111 Da müsste doch noch einer gefunden werden, der behaupten könnte, dass etwas von unserer Seite geschehen wäre, um einen so unglaublichen Verdacht zu rechtfertigen. Kann denn jemand uns beweisen, dass wir dir Gift bereitet oder uns mit Gleichgesinnten verschworen oder deine Diener mit Geld bestochen oder Schriften gegen dich verfasst haben? 112 Und doch sind gerade das die Dinge, auf welche die Verleumdung zuweilen ohne jeden Anlass verfällt. Gewiss ist Zwietracht und Uneinigkeit im Königshause ein schweres Unglück für den Thron, und die Königsherrschaft, die du eine Belohnung der Treue nennst, stachelt oft die verbrecherischsten Menschen zu Hoffnungen an, infolge deren sie keinen Frevel unversucht lassen. 113 Übrigens kann uns eine solche Schandthat niemand vorwerfen. Wie will aber jemand sich von unserer Unschuld überzeugen, der uns gar nicht anhören mag? Haben wir etwa jemals zu frei geredet? Das gilt natürlich nicht dir – denn das wäre ein Vorwurf gegen dich –, sondern denen, die kein aufgefangenes Wort verschweigen können. 114 Hat einer von uns um die Mutter geklagt, so ist es nicht deshalb geschehen, weil sie gestorben ist, sondern weil sie selbst nach ihrem Tode noch von frevelhaften Menschen beschimpft wurde. Streben wir denn nach der Königswürde, die wir im Besitze unseres Vaters wissen? 115 Und wozu sollen wir danach streben? Denn wenn wir, wie es ja thatsächlich der Fall ist, uns schon königlicher Auszeichnungen erfreuen, ist dann ein solches Streben nicht vergeblich und überflüssig? Oder haben wir dieselben nicht auf jeden Fall nach deinem Ableben zu erwarten? Wie sollten wir denn durch deinen Tod uns den Weg zum Throne haben bahnen wollen, da wir nach einer solchen Frevelthat uns weder zu Lande noch zu Wasser hätten zeigen dürfen? Die Treue der Unterthanen und das Billigkeitsgefühl

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 385. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/385&oldid=- (Version vom 12.12.2020)