Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/395

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

(3.) 166 „Der Caesar an Norbanus Flaccus. Die Juden, wo sie auch wohnen mögen, sollen, wenn sie nach dem bei ihnen geltenden alten Brauche Tempelgelder nach Jerusalem schicken, dabei in keiner Weise behindert werden.“

(4.) 167 Ferner erliess Agrippa in betreff der Juden folgende Verordnungen: „Agrippa an den Magistrat, den Senat und das Volk von Ephesus. Die Sammlung und Aufbewahrung der Gelder, welche nach Jerusalem zum Tempel geschickt zu werden pflegen, soll nach altem Brauche den Juden in Asien freistehen, 168 und wer nach Entwendung jüdischer Tempelgelder in ein Asyl geflohen ist, soll von dort weggeführt und den Juden zur Bestrafung ausgeliefert werden, wie das einem Tempelräuber von Rechts wegen gebührt. Dem Praetor Silanus habe ich Befehl erteilt, keinen Juden am Sabbat zur Leistung von Bürgschaft heranzuziehen.“

(5.) 169 „Marcus Agrippa an den Magistrat, den Senat und das Volk von Kyrene. Die Juden zu Kyrene, in betreff deren schon Augustus den Praetor Flavius von Libyen und die übrigen Beamten dieser Provinz angewiesen hat, die bei ihnen gebräuchliche Absendung der Tempelgelder nach Jerusalem nicht zu verbieten, haben mir jetzt die Klage vorgetragen, dass sie von tückischen Angebern verfolgt und unter Auferlegung von Abgaben, zu deren Leistung sie gar nicht verpflichtet sind, an der Absendung der Gelder gehindert würden. 170 Ich befehle daher, dass sie von jeder Belästigung zu befreien sind, und dass ihnen in den einzelnen Städten die Gelder, welche etwa den mit der Einsammlung und Aufbewahrung derselben betrauten Männern geraubt worden sind, unverzüglich wieder zugestellt werden sollen. Auch ist Sorge dafür zu tragen, dass solches in Zukunft nicht wieder vorkommt.“

(6.) 171 „Der Proconsul Gajus Norbanus Flaccus an den Magistrat zu Sardes. Der Caesar hat mir geschrieben, er befehle, dass die Juden, welche nach ihrem Brauche Tempelgelder sammeln, an der Absendung dieser Gelder

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 395. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/395&oldid=- (Version vom 12.12.2020)