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zur Entscheidung kam. 281 Ihr Urteil lautete, dass das Geld in dreissig Tagen an Herodes entrichtet sein müsse, und dass jeder die Unterthanen des anderen, die in seinem Reiche lebten, auszuliefern habe. Im Gebiete des Herodes nun fand sich kein einziger Araber, weder um ein Verbrechen zu verüben, noch aus irgend einer anderen Ursache; wohl aber wurden die Araber überführt, dass sie die Räuber in ihrem Lande aufgenommen hatten.

(2.) 282 Der vorerwähnte Termin war schon verstrichen, als Syllaeus, ohne eine der ihm auferlegten Verpflichtungen erfüllt zu haben, nach Rom reiste. Herodes aber bestand auf der Rückzahlung des Geldes und der Auslieferung der Räuber, die sich bei den Arabern aufhielten, 283 und erhielt von Saturninus und Volumnius die Ermächtigung, den Widerstand der Araber mit Waffengewalt zu brechen. Er rückte demgemäss schleunigst gegen Arabien zu Felde und legte einen Weg von sieben Tagemärschen in drei Tagen zurück. Bei der Festung angelangt, die den Räubern als Schlupfwinkel diente, nahm er beim ersten Ansturm den ganzen Haufen derselben gefangen und schleifte den Platz, welcher Raïpta hiess, vollständig, ohne jedoch sonst jemand etwas zuleide zu thun. 284 Da nun die Araber unter Nakebs Führung den Räubern zu Hilfe eilten, kam es zum Treffen, in welchem auf Herodes’ Seite nur wenige, von den Arabern aber Nakeb selbst und fünfundzwanzig der Seinigen fielen, während der Rest in die Flucht geschlagen wurde. 285 Nachdem Herodes also die Räuber zur Bestrafung gezogen, siedelte er dreitausend Idumäer in Trachonitis an und hielt dadurch die räuberischen Bewohner des Landes in Ruhe. Dann schrieb er an die beiden in Phoenicien stehenden Feldherren und teilte ihnen mit, dass er nichts weiter gethan habe, als was zur Bestrafung der widerspenstigen Araber notwendig gewesen sei. Das fanden denn die beiden Feldherren nach sorgfältiger Untersuchung auch bestätigt.

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 414. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/414&oldid=- (Version vom 12.12.2020)