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zu schulden kommen lassen, müsse man gegen sie wie gegen Vatermörder einschreiten, wozu er ihm hiermit die Vollmacht gebe. Wenn sie aber nur die Flucht vorgehabt hätten, müsse man sie auf mildere Art zurechtweisen und es nicht zum äussersten kommen lassen. 357 Übrigens rate er ihm, wegen der Angelegenheit einen Gerichtstag nach Berytus, wo auch Römer lebten, anzusagen, die Statthalter, den Kappadocierkönig Archelaus sowie alle übrigen, die er liebe und achte, dorthin zu entbieten und nach deren Entscheidung das Urteil zu fällen. So der Caesar. 358 Als Herodes diesen Brief erhielt, war er hocherfreut, einmal wegen der wiedergewonnenen Gunst des Caesars, und dann auch, weil ihm jetzt die Macht gegeben war, gegen seine Söhne nach Belieben einzuschreiten. 359 Ich kann mir nun nicht erklären, wie auf einmal, nachdem sein früheres Unglück ihn zu einem zwar hartherzigen, aber doch nicht grausamen und auf den Untergang seiner Söhne bedachten Vater gemacht hatte, der unerwartete Glückswechsel und die wiedergewonnene Zuversicht seinen Hass so gewaltig entfachte. 360 Er entbot sonach alle, die ihm gefielen, zu dem Gerichtstermin, jedoch nicht den Archelaus, teils weil er ihn wegen seiner vermeintlichen Feindseligkeit nicht dabei haben wollte, teils weil er fürchtete, er möchte sich seinem Willen widersetzen.

(2.) 361 Als nun die Statthalter sowie die sämtlichen aus den Städten zur Teilnahme an der Gerichtssitzung berufenen Personen in Berytus zusammengekommen waren, liess Herodes seine Söhne, die er nicht vor die Schranken führen lassen wollte, in dem nahe bei der Stadt gelegenen sidonischen Dorfe Platana unterbringen, um sie, wenn nötig, vor Gericht schaffen zu lassen. 362 Er selbst kam ohne Begleitung in den Gerichtssaal und führte nun vor hundertfünfzig Beisitzern eine Klage, die zur Abwehr unvermeidlichen Unheils wohl am Platze gewesen wäre, hier aber den Vater entehrte, der seine Söhne beschuldigte. 363 Er benahm sich nämlich ausserordentlich aufgeregt, führte den Beweis unter stürmischen

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 427. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/427&oldid=- (Version vom 12.12.2020)