Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/428

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gestikulationen und legte die Anzeichen der höchsten Wut und Grausamkeit an den Tag. Den Beisitzern gestattete er gar nicht, die Beweismittel zu prüfen, sondern verteidigte selbst deren Giltigkeit in einer Weise, die dem Vater seinen Söhnen gegenüber recht schlecht anstand, und las die von letzteren verfassten Schriftstücke vor, in denen keineswegs von Nachstellungen oder einem geplanten Verbrechen, sondern nur von der beabsichtigten Flucht und einigen durch des Herodes Strenge veranlassten Schmähungen die Rede war. 364 Wenn er an solche Stellen kam, schrie er noch lauter, suchte jedes Wort auf die vermeintliche Verschwörung zu deuten und schwur, er wolle lieber sein Leben verlieren, als so etwas noch länger ertragen. 365 Schliesslich erklärte er, dass er sowohl nach natürlichem Rechte wie infolge der Bewilligung des Caesars alle Macht in Händen habe, und fügte hinzu, ein Gesetz seines Landes schreibe vor, dass, wenn die Eltern einem angeklagten Sohne die Hand aufs Haupt legten, alle Umstehenden denselben mit Steinwürfen töten müssten. 366 Obgleich er nun seiner väterlichen und königlichen Gewalt gemäss handeln könne, so wolle er doch die Entscheidung des Gerichtshofes abwarten. Die Mitglieder desselben seien zwar nicht eigentlich als Richter über eine so offenbare Bosheit, der er beinahe erlegen wäre, gekommen, sondern nur, um Zeugen seines gerechten Zornes zu sein, da solche Anschläge niemand, auch keinem Fremden, gleichgiltig bleiben könnten.

(3.) 367 Als der König so geredet hatte und die jungen Leute noch nicht einmal zu ihrer Verteidigung vorgeführt worden waren, erkannten die Beisitzer wohl, dass er zu sehr erzürnt sei, um an Milderung seines Grolles und Versöhnung denken zu können, und so gaben sie ihm das Recht, seine Macht auszuüben. 368 Zunächst aber sprach Saturninus, ein ehemaliger Konsul, der grosses Ansehen genoss, seine Meinung in sehr gemässigtem Sinne aus. Er erklärte nämlich, er halte des Herodes Söhne wohl für schuldig, wolle jedoch nicht

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 428. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/428&oldid=- (Version vom 12.12.2020)