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nach, weil vor allem mein eigenes Gewissen mich dazu treibt, und weil ich will, dass alle meine Unterthanen die Gottheit nach ihren althergebrachten Satzungen verehren, sodann aber auch, weil ich überzeugt bin, dass ich damit dem Könige Herodes selbst und dem jungen Aristobulus, von deren Ergebenheit gegen mich und Wohlwollen gegen euch ich Beweise habe und denen ich um ihres Edelsinnes und ihrer Liebenswürdigkeit willen besonders zugethan bin, einen Gefallen erzeige. 14 Den Landpfleger Cuspius Fadus habe ich hiervon bereits in Kenntnis gesetzt. Die Namen der Überbringer dieses Schreibens sind: Cornelius, Sohn des Keron, Tryphon, Sohn des Theudion, Dorotheus, Sohn des Nathanaël, und Joannes, Sohn des Joannes. Gegeben am achtundzwanzigsten Juni unter dem Konsulat des Rufus und des Pompejus Silvanus.“

(3.) 15 Nun aber erbat sich Herodes, der Bruder des verstorbenen Agrippa und damalige Beherrscher von Chalkis, vom Caesar Claudius das Verfügungsrecht über den Tempel und die heiligen Gelder sowie die Vollmacht, die Hohepriester zu ernennen. 16 Das alles wurde ihm denn auch vom Caesar zugestanden, sodass bis zum Ende des Jüdischen Krieges seinen sämtlichen Nachkommen diese Befugnisse verblieben. Demzufolge entsetzte Herodes den Hohepriester mit dem Beinamen Kantheras seines Amtes und übertrug dasselbe an Joseph, den Sohn des Kamus.

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 637. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/637&oldid=- (Version vom 14.2.2021)