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und verwegener Gemütsart und gehörte zur Sekte der Sadducäer, die, wie schon früher bemerkt, im Gerichte härter und liebloser sind als alle anderen Juden. 200 Zur Befriedigung dieser seiner Hartherzigkeit glaubte Ananus auch jetzt, da Festus gestorben, Albinus aber noch nicht angekommen war, ein günstige Gelegenheit gefunden zu haben. Er versammelte daher den hohen Rat zum Gericht und stellte vor dasselbe den Bruder des Jesus, der Christus genannt wird, mit Namen Jakobus,[WS 1] sowie noch einige andere, die er der Gesetzesübertretung anklagte und zur Steinigung führen liess. 201 Das aber erbitterte auch die eifrigsten Beobachter des Gesetzes, und sie schickten deshalb insgeheim Abgeordnete an den König mit der Bitte, den Ananus schriftlich aufzufordern, dass er für die Folge sich ein ähnliches Unterfangen nicht mehr beifallen lasse, wie er auch jetzt durchaus im Unrecht gewesen sei. 202 Einige von ihnen gingen sogar dem Albinus, der von Alexandria kam, entgegen und stellten ihm vor, dass Ananus ohne seine Genehmigung den hohen Rat gar nicht zum Gericht habe berufen dürfen. 203 Diesen Ausführungen pflichtete Albinus bei und schrieb im höchsten Zorne an Ananus einen Brief, worin er ihm die gebührende Strafe androhte. Agrippa aber entsetzte ihn infolge dieses Vorfalls schon nach dreimonatlicher Amtsführung seiner Würde und ernannte Jesus, den Sohn des Damnaeus, zum Hohepriester.

(2.) 204 Als nun Albinus in Jerusalem angelangt war, gab er sich alle erdenkliche Mühe, das Land zu beruhigen und geordnete Zustände in demselben zu schaffen, indem er eine grosse Menge Sikarier niedermachen liess. 205 Der (frühere) Hohepriester Ananias aber stieg mit jedem Tage im Ansehen des Volkes und wurde stets mehr und mehr ausgezeichnet und geehrt. Er verstand es nämlich sehr gut, Geldgeschäfte zu machen, und wusste durch Geschenke sowohl den Landpfleger Albinus, als auch den Hohepriester für sich einzunehmen. 206 Dabei aber hatte er nichtswürdige Knechte, die sich mit den verwegensten

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Ab „den Bruder“ bis „Jakobus“ ist der Text im Original in Sperrschrift gesetzt. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund Clementz dies gemacht hat.
Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 667. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/667&oldid=- (Version vom 14.2.2021)