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Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/171

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sie selbst als die Lehrerin gelte, die anderen das Leben auf gesetzlicher Grundlage beigebracht habe. 153 Unter diesen Umständen ist der Vorzug eines Gesetzgebers darin zu suchen, dass er das Beste herauszufinden versteht und seine Bestimmungen denen annehmbar macht, die sich danach richten sollen, der Vorzug der Menge aber darin, dass sie allen Beschlüssen treu bleibt und weder durch Glück noch durch Unglück sich verleiten lässt, etwas daran zu ändern. 154 Ich stelle nun die Behauptung auf, dass unser Gesetzgeber alle irgend sonst in der Geschichte erwähnten Gesetzgeber an hohem Alter übertrifft. Denn Lykurgos und Solon wie auch der Lokrer Zaleukos und alle anderen bei den Griechen in hoher Bewunderung stehenden Gesetzgeber sind, mit ihm verglichen, offenbar erst von gestern und vorgestern. War ja doch nicht einmal die Bezeichnung ‚νόμος’ für ‚Gesetz’ bei den Griechen von alters her bekannt, 155 wie daraus hervorgeht, dass Homer in keinem seiner Gedichte das Wort gebraucht.[1] Zu seiner Zeit nämlich gab es nichts dergleichen, sondern nach unbestimmten Meinungen wurden die Massen gelenkt und durch die Befehle der Könige. Deshalb galt auch lange Zeit hindurch nur ungeschriebenes Herkommen, das noch dazu in vielen Stücken je nach Umständen wieder geändert wurde. 156 Unser Gesetzgeber dagegen, der älteste von allen – das gestehen ja selbst diejenigen zu, die sonst nichts gutes an uns lassen –, bewährte sich als der beste Führer und Ratgeber der Massen, schuf ihnen in seinem Gesetz eine für alle Verhältnisse passende Lebensordnung, bewog sie zu deren Annahme und wusste es durchzusetzen, dass sie, mit den einzelnen Bestimmungen vertraut, dieselben zugleich getreulich beobachteten.

(16.) 157 Betrachten wir einmal die erste seiner Grossthaten. Als unsere Vorfahren beschlossen hatten, Aegypten

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/171&oldid=- (Version vom 4.8.2020)
  1. Bei Homer lautet die Bezeichnung: θέμιστες, bei Drakon und Solon: θεσμοί. Das Wort νόμος kommt am frühesten bei Hesiod vor (op. 278. 390; vergl. Theog. 66. 417).