Zum Inhalt springen

Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/175

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

bezüglich der Speisen, welche man essen dürfe und welche nicht, der Personen, die an dieser Lebensweise teilnehmen sollten, der Mühen, Anstrengungen in den einzelnen Gewerben, und wiederum bezüglich der Erholung von den Mühen stellte er in seinem Gesetz eine Regel und Richtschnur auf, damit wir unter ihm wie unter einem Vater und Gebieter leben und weder absichtlich noch aus Unwissenheit sündigen möchten. 175 Denn auch den Entschuldigungsgrund, dass man von den Vorschriften keine Kenntnis habe, wollte er aus der Welt schaffen, indem er das Gesetz zugleich zum schönsten und notwendigsten Bildungsmittel machte und uns die Verpflichtung auferlegte, es nicht bloss einmal oder zweimal oder öfters zu hören, sondern auch an jedem siebenten Tage uns aller sonstigen Geschäfte zu enthalten, zur Anhörung des Gesetzes zusammenzukommen und dasselbe gründlich zu erlernen[1] – eine Anordnung, die meines Wissens alle anderen Gesetzgeber ausser acht gelassen haben.

(18.) 176 Übrigens sind die meisten Menschen so weit entfernt, nach ihren eigenen Gesetzen zu leben, dass sie dieselben vielmehr kaum kennen und erst, wenn sie gesündigt haben, von anderen erfahren, sie hätten das Gesetz übertreten. 177 Selbst die Inhaber der höchsten und wichtigsten Ämter bekennen ihre Unwissenheit in diesem Punkte, indem sie als Vorsteher der Verwaltung solche Männer neben sich thätig sein lassen, die ihrem Vorgeben gemäss mit den Gesetzen vertraut sind. 178 Bei uns hingegen mag man den ersten besten über die Gesetze befragen, und er wird sämtliche Bestimmungen derselben leichter hersagen als seinen eigenen Namen. Weil wir nämlich gleich vom Erwachen des Bewusstseins an die Gesetze erlernen, sind sie in unsere Seelen sozusagen

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/175&oldid=- (Version vom 4.8.2020)
  1. Nach 5. Mos. 31, 10ff. sollte die Vorlesung der Thora nur alle sieben Jahre stattfinden. Erst seit Esra gab es Lehrvorträge am Sabbat (Soferim X), die im Zeitalter des Josephus allgemein in den Synagogen üblich wurden.