Seite:Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums.pdf/38

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verwaltet. Man hat zwey Bürgermeister, wovon der eine aus den Teutschherrischen, der andere aus den Adelsheimischen Unterthanen genommen wird, die sich sammt dem Ausschusse der Bürgerschaft (den Gerichtsmännern) wechselsweise in dem Teutschherrischen und Adelsheimischen Amthause versammeln. Die Pfarrgerechtigkeit ist denen von Adelsheim zuständig, doch haben die Katholischen ganz freyes und ungestörtes Religionsexercitium, welches in dem Teutschherrischen Amthause geschiehet, wo eine ziemlich geraumige Kirche, die nur den Namen eines Oratoriums hat, angebracht ist. Die Katholiken dürfen öffentlich durch den Ort wallfarthen, und die Lutherischen läuten dazu. Ehedem gehörte Stuppach mit seinen jetzigen Filialen in die Pfarre zu Wachbach. Das freye Religionsexercitium haben die Katholiken schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts, wo eine gewisse Frau von Adelsheim zur katholischen Religion übertrat, und von ihrem Eheherrn die Erlaubniß erhielt,


    [336] das den Juden Schutz und Aufnahme ertheilen kann, zu richten hat. Hiedurch würde eine gewisse billige Gleichheit der menschlichen Rechte beobachtet, und die Vermehrung der Juden minder befördert, als dem allgemeinen Wohl des Staates zuträglich ist.