Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums

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Autor: P. A. Breitenbach
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Titel: Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 299–340
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
siehe auch: Beytrag zu einer statistischen Topographie des Teutschmeisterthums
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IV.
Fortsetzung des Beytrags zur statistischen Topographie des Teutschmeisterthums.[1]
Die untern Lande des Teutschmeisterthums werden, wie ich schon oben bemerket| habe, in das Tauber- und Neckar-Oberamt eingetheilt. Ich werde mich hier, so viel als es schicklich ist, bey der Lage und den Gränzen eines jeden Fleckens oder Dorfes aufhalten, um dem Zeichner einer Karte von Franken, woran es bisher, wenigstens was die Richtigkeit betrifft, noch immer fehlte, etwas in die Hände zu geben, was er allenfalls benutzen könnte.


I. Tauber Oberamt.
Das Tauber-Oberamt bestehet aus den 5 Ämtern Balbach, Gelchsheim, Neuhaus, Nizenhausen und Wachbach, unter welchen das Amt Neuhaus das beträchtlichste| und in mancher Rücksicht auch das merkwürdigste ist, weßwegen ich auch mit der Beschreibung desselben den Anfang mache.


1. Das Amt Neuhaus.

Die in dieses Amt gehörigen Dorfschaften liegen nordostwärts von der Residenzstadt Mergentheim, gränzen an das Hohenlohe-Öhringische Amt Weickersheim, und das Fürstlich Wirzburgische Amt Bütthard, und sind der verschiedenen Lage wegen auch von verschiedener Fruchtbarkeit, die aber im Ganzen beträchtlich ist, und die der übrigen Ämter, das Amt Gelchsheim ausgenommen, weit übertrifft, so daß jedes Dorf von seinen Producten mehr oder weniger an Auswärtige abgeben kann.

Ehe man den Teutschen Orden dachte, waren die Ortschaften dieses Amtes unter viele Edelleute getheilt, die ihre Güter nachher entweder dem Orden schenkten und verkauften, oder schon vorher nach ihrem Absterben dieselben als heimgefallene Lehen dem Hochstifte Wirzburg überlassen mußten. Unter diesen Edelleuten waren die verschiedenen Linien der Grafen und Herren von Hohenlohe, namentlich die von Bruneck (Brauneck) die vornehmsten, die ihre Güter, so wie| alle Hohenlohische Häuser noch heutzutage, von dem Stift Wirzburg zu Lehen trugen. Als der letzte dieses Stammes mit Namen Gottfried 1320 auf dem Bergschlosse Neuhaus mit Tod abging, fiel das Schloß mit aller Zugehör dem Stifte Wirzburg heim, von welchem es auch eine Zeitlang besessen worden. Es haben sogar einige Bischöffe von Wirzburg bisweilen daselbst sich aufgehalten, wie eine unter den Pfarrschriften zu Lauda, einem Wirzburgischen Amtsdorfe, zwey Stunden unterhalb Mergentheim, an der Tauber, sich befindende Urkunde, welche vom Bischoffe, Johannes von Brun, auf dem Neuhaus unterschrieben ist, beweiset. Der eigentlich Wirzburgische Antheil dieses Amtes soll nach der Behauptung des Stifts Neumünster in Wirzburg, (welches auch den großen Zehend im ganzen Amte, und einigen angränzenden Hohenlohischen Dörfern, wie nicht minder das ius patronatus der Pfarren Markelsheim und Igersheim hat,) bey übler Haushaltung der Fürstbischöffe dreymahl an den Teutschen Orden verpfändet, und endlich demselben gar käuflich überlassen worden seyn. Die Jurisdiction von diesem Amte erstreckte sich sogar über einige zu äusserst gegen Osten gelegene Häuser der Stadt| Mergentheim, bis endlich, nachdem sich der Orden das ganze Amt eigen gemacht, dieselben vom Amte getrennet, und dem Stadtgericht einverleibet worden sind.

Von den übrigen Edelleuten, die innerhalb der Gränzen dieses Amtes Güter besassen, weiß ich nichts ausführliches zu sagen, und ist mir bisher nur einer derselben mit Namen bekannt geworden, nämlich, ein gewisser von Bierlein, von dem ich unten beym Amtsflecken Igersheim mehr reden werde.

Die in dieses Amt gehörenden Dörfer sind Markelsheim, Igersheim, Althausen, Apfelbach, Neußes, Harthausen und Bernsfelden, unter denen


a. Markelsheim
den Vorzug verdienet. Die Entfernung dieses Fleckens von Mergentheim ist südostwärts eine Stunde, hart an der Tauber. Wenn man eine angenehme von der Mutter Natur mit allen zur Nothdurft und Bequemlichkeit erforderlichen Gaben beschenkte Gegend suchen will, so findet man sie hier. Nach Mergentheim wächst hier der beste Wein, und in guten Jahren in großer Quantität.[2]| Der Boden ist, besonders in der Ebene, fett und fruchtbar, und bringet alle in der Einleitung schon genannte Winter- und Sommerfrüchte herfür. Nebst dem bauen die Einwohner viel Flachs, etwas Reps, Hanf, Hopfen, alle Gattungen von Klee und vieles Gemüß. Mit Bau- und Brennholz ist der Ort hinlänglich versehen, und der Wieswachs ist wegen des Vortheils, daß man die meisten Wiesenfelder wässern kann, sehr bedeutend; daher denn auch die Viehzucht beträchtlich ist. Indessen ist doch der Wohlstand der Einwohner im Ganzen gegenwärtig nicht so vortheilhaft, als man beym ersten| Anblicke erwarten sollte, woran vorzüglich die Mißjahre im Weinwachse Schuld sind, welches Schicksal Markelsheim mit allen Dörfern, worin viel Wein geräth, gemein hat. Es ist immer ein Zeichen von Unglücksfällen oder übel gerathener Ökonomie, wenn ein einziges Dorf, allein in drey oder vier Jahren über 8000 fl. für Brod schuldig wird. Gegen jene können sich freylich die armen Leute wenig schützen, und diese können nur weise Vorsteher in eine bessere Aufnahme bringen, welches jedoch hier auch der Fall ist. Der Ort hat gegen 400 Feuerstellen, und zählt 1050 Einwohner, worunter jedoch die daselbst befindlichen 6 Judenhaushaltungen nicht begriffen sind. Die Zahl der Bürger, welche geschlossen, das heißt, so bestimmt ist, daß nicht eher ein neuer Bürger aufgenommen wird, bis einer aus der vorigen Anzahl abgehet, beläuft sich auf 350. Hiezu kommen noch bis 30 Beysassen, aus denen nach und nach die Bürgerzahl ergänzet wird. Die Einwohner sind arbeitsam und verstehen sich besonders gut auf den Weinbau. Merkwürdig ist, daß hier viele – sowohl Manns- als Weibspersonen kröpfartige dicke Hälse haben, wovon| man theils dem Wasser, welches übrigens ziemlich leicht und rein ist, theils dem häufigen Tragen auf dem Kopfe die Ursache beymisset.

Markelsheim hat eine Ziegelbrennerey, verschiedene nach Mergentheim zünftige Handwerker, die hohe Gerichtbarkeit, Marktgerechtigkeit (es werden jährlich 3 Jahrmärkte daselbst gehalten) 2 Gasthäuser, 3 Bäcker und 2 große Mühlen. Hier wohnen auch 2 Beamte, von welchen der eine vom hohen Orden gesetzt wird, die Kameralgefälle im Amte besorgt und zugleich Centgraf ist; der andere ist gleichfalls ein Kameralbeamter und wird vom Stifte Neumünster zu Wirzburg gesetzt, um dessen Zehenden und Gülten in der Gegend zu verwalten. So wird auch der Pfarrer samt seinem Caplane und dem Frühmesser von eben diesem Stifte präsentirt und aus dem Wirzburgischen Clerus genommen. Man nimmt deßwegen auch bisweilen einen aus diesem Orte gebürtigen Candidaten in das Wirzburgische Seminar auf.

Ostwärts am äussersten Ende des Fleckens stehet auf einem jähen Hügel eine kleine Kirche mit einem sehr hohen spitzigen| Thurme, welche ehemahls die Kirche eines Nonnenklosters gewesen seyn soll. Ehemahls ging durch Markelsheim die jährlich am zweyten Pfingsttage von Mergentheim nach Lautenbach an der Vorbach, (der Ort liegt anderthalb Meilen oberhalb Mergentheim und gehöret dem Fürsten von Hatzfeld) einer berühmten Wallfahrtskirche geführte Procession, und kehrte im Rückwege hier ein, um den bey der Sonnenhitze durch Singen und Beten ermatteten Körper mit einem Trunk Weins zu laben; weil aber nicht selten Unordnungen dabey vorgingen, wie denn das beste Institut von seiner ursprünglichen Ordnung und heiligen Einfalt herabsinken kann, so ward 1786 diese Procession, so wie jene nach Waldthürn, die schon im Jahre 1780 eingestellt worden, gänzlich aufgehoben.


Ein Filial von Markelsheim ist
b. Apfelbach,
welches südwärts von Mark. liegt, 49 Feuerstellen und gegen 245 Seelen hat. Die Gegend ist zwar ziemlich rauh, gebirgicht und wild, ernährt aber doch ihre industriösen Einwohner. Es gibt hier Wein, Wieswachs und überflüssig Holz. Auch hat man| hier eine starke Ziegelbrennerey. In dem weiter südwärts gelegenen Walde ist noch ein besonderes Teutschherrisches Kammergut von Mergentheim, wobey auch ein Revierjäger wohnet. Das Gut heißt Apfelhof.


c. Igersheim
liegt genau ostwärts eine halbe Stunde von Mergentheim in einer sehr reizenden Ebene, die zugleich eine der gesegnetesten in dem ganzen Bezirke ist. Feuerstellen sind in dem Dorfe gegen 200, und die Anzahl der Einwohner belauft sich mit Einschlusse der 8 Judenhaushaltungen auf 748, worunter gegenwärtig 500 Communicanten sind. Im Ganzen ist der Wohlstand der Einwohner gut, jedoch trifft man nebst den wohlhabendsten Bürgern auch sehr dürftige Leute an, welches überhaupt von allen nahe an Städten gelegenen Dörfern gesagt werden kann, wo die Armuth um so drückender ist, je nähern und öftern Umgang der Dorfbewohner mit dem Städter hat, wobey er mit mehrern für ihn unentbehrlichen Bedürfnissen bekannt, lüstern, aber auch zur stäten Arbeit unfähiger wird. Indessen steigt der Wohlstand durch alle Classen merklich, seitdem mehr Industrie in Gang kommt. Der| Weinwachs ist hier im ganzen Amte nach Markelsheim am beträchtlichsten, und am Holze fehlt es auch nicht. Was den Wieswachs angehet, so ist derselbe wegen zweyer Bäche, und wegen der Tauber selbst, die durchaus die fruchtbarsten Wiesen an ihren Ufern hat, gleichfalls nicht unbedeutend. Von der Fruchtbarkeit des Bodens und dem eigentlichen Ertrag des Ackerfeldes kann nichts bestimmtes angegeben werden, weil der Boden, wie in jedem andern Orte, sehr verschieden ist. In der Ernde 1791 sind auf einem zehendfreyen Acker von 3 ein halben Viertels Morgen, auf welchen 4 Metzen Korn und 6 Metzen Dinkel gesäet worden waren, 3 Malter 7 Metzen Korn, und 4 Malter 3 Metzen Dinkel eingeerndet worden. Über den Ertrag der Felder in andern Gegenden hat man keinen Vergleich angestellet, und man kann auch über die so eben angezeigte Summe des Ertrags kein Urtheil fällen, weil 1791 der Frost den Feldfrüchten einigen Schaden gethan hat. Igersheim hat 2 Gasthäuser, 3 Bäcker und noch andere auf dem Lande nöthige Handwerker. Die unterschlächtige Mühle von 5 Mahlgängen und einem Gerbgange, wird von der Tauber getrieben, worin 4 Dörfer und| 2 in das Amt Walbach gehörige Höfe ihre Früchte mahlen müssen. Man hat zwar die Erfahrung schon lange gemacht, daß das in den Bannmühlen verfertigte Mehl immer das schlechteste sey, aber hier dem Übel nicht abhelfen können, weil es an den übrigen Orten an hinlänglichem Wasser gebricht.
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An Igersheim selbst hatten ursprünglich mehrere Edelleute Theil, worunter der oben genannte Hohenlohe, Bruneckischer Linie, und der von Bierlein, die vorzüglichsten waren. Jener hatte seinen Sitz auf dem südwestwärts von Igersheim gelegenen Bergschlosse Neuhaus, von dessen Schicksalen wir sogleich mehr hören werden; und dieser wohnte in dem Flecken selbst. Das weitschichtige Pfarrhaus hieß der Bierleinshof und ward dem von Bierlein um 111 Pfund Heller[3] vom Teutschen Orden abgekauft.| Ehedem war der Edelmannshof von einem noch weitern Umfange, als das jetzige Pfarrhaus. Die erhöhete Lage desselben mit dem Rathhause, welche durch einen Sprengbogen, auf dem man in einem bedeckten Gange von dem einen in das andere gehen konnte, zusammen hängen, machen es mehr als wahrscheinlich. Durch den Sprengbogen ging man in den Edelmannshof, zu dem alle links und rechts stehende Häuser bis an die Kirche hinauf gehörten, und noch jetzt stößt man beym Graben und Bauen auf breite unterirrdische Mauern, welche nichts anders als Überbleibsel von der Grundmauer um den Hof seyn mögen.
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Auch der Hohenlohe von Bruneck verkaufte dem Orden seinen Antheil an dem| Flecken, worüber das Document noch in der Urschrift zu sehen ist. Der einzige in dem Meisterthum sich befindende und bis in die Residenzstadt, so wie in das Amt Balbach sich erstreckende Zoll hat den Namen des Neuhäuser Zolls, und ist von dem Stifte Wirzburg zur Zeit der Oberherrschaft desselben über das Amt eingeführet worden.
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Nun etwas weniges von den Schicksalen des südwestwärts liegenden Bergschlosses. Es war, so weit die Geschichte hinauf reichet, der Sitz der Hohenlohe von Bruneck, und wurde von dem Stifte Wirzburg zu Lehen getragen, wie ich bereits gemeldet habe. Nachdem es der Orden an sich gekauft, und zur Residenz des Teutschmeisters gemacht hatte (denn vor Ankaufung dieses Schlosses hatte der Teutschmeister seinen Sitz zu Horneck, einem Bergschlosse zu Gundelsheim am Neckar, 2 Meilen unterhalb Heilbronn) blieb es solche auch so lange, bis der Hochmeister Albrecht von Brandenburg zur evangelisch-lutherischen Religion überging und dem Orden alle Preußischen Länder entriß. Hierauf ward das Schloß auch der Sitz des Hochmeisters, oder Administrators des Hochmeisterthums, bis im vorigen Jahrhundert Maximilian I. von Österreich seine Residenz| nach Mergentheim verlegte, wo bis auf diese Stunde der Hoch- und Teutschmeister sich aufhält. Daß das Schloß ehedem ziemlich haltbar gewesen, beweisen seine vielfältigen Schicksale, denen es von jeher unterworfen gewesen. Im Bauernkriege ward es von den Bauern erobert und fast gänzlich zerstöret. Der Hochmeister Walther von Cronberg ließ es wieder herstellen und mehr als zuvor fortificiren. 1552 ward es von der Armee der wider Kaiser Karl V. verbundenen Fürsten unter dem Herzoge Johann Albrecht, von Mecklenburg, und dem jungen Landgrafen, Wilhelm von Hessen, Philipp des Großmüthigen Sohne, 9 Tage lang beschossen und erobert, bey ihrem Abzuge aber gänzlich abgebrannt. Hochmeister Hund von Wenkheim ließ es wieder herstellen. Der Schwedische Generalfeldmarschall Graf Gustav Horn eroberte es im Jahre 1631 und verordnete einen schwedischen Obristen, Namens von Sperreuter, zum Commandanten, welcher sich über 5 Monate lang mit seinen Leuten daselbst aufhielt, worauf Schloß und Amt wieder an seinen vorigen Herrn, den Teutschen Orden, zurückfiel. Im Jahre 1634 besetzte es der k. k. General Graf Piccolomini, und 1645 der| französische General Turenne, worauf es von den Schweden und Franzosen noch mehr bevestiget wurde, so daß es 1647, als der Schwedische General Königsmark seine in Schwaben geraubte und auf etliche Millionen geschätzte Beute daselbst in Sicherheit brachte, von dem kaiserlichen General Johann von Werth vergeblich belagert worden. Als endlich dem langwierigen Kriege durch den Münster- und Osnabrückischen Frieden ein Ende gemacht wurde, behielten die Schweden dieses Schloß samt der Reichsstadt Schweinfurt als einen Pfandschilling so lang inne, bis die denselben im Friedensschlusse von dem Fränkischen Kreise versprochenen Satisfactionsgelder bezahlt waren, welches gegen das Ende des Jahrs 1650 geschah. Auch Marschall Turenne hatte 1673 bey dem Einfalle der Franzosen in Franken dieses Schloß besetzet, und auf demselben sein Hauptquartier aufgeschlagen. (S. Khevenhüller annales. Theatr. Europ. Pufendorf schwed. Kriegsgeschichte.)
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Nach der Verlegung des Teutschmeisterischen Sitzes auf Mergentheim, ward es zum Staatsgefängnisse der Ordensritter bestimmt, und zugleich dem Amtmann seine Wohnung in demselben angewiesen, bis 1788| die fürstliche Kammer unten in dem Dorfe Igersheim ein schönes Privathaus erkaufte, und zum Amthause einrichten ließ. Das Schloß wird nun abgetragen, oder dem Ruin überlassen, und gegenwärtig wohnen auf demselben zwey Pächter und ein Thorwart, ausserhalb aber in einiger Entfernung ein Schäfer, der gleichfalls ein Beständner ist, und das Recht hat, die Markungen von Igersheim, Markelsheim, Neußes und einen Theil der Mergentheimer zu betreiben. Wegen Abgang des Wassers war die Bewohnung des Schlosses sehr beschwerlich; die Unterthanen im ganzen Amte mußten daher von unfürdenklichen Zeiten der Reihe nach das Wasser frohnweise von Igersheim dahin führen, welches Beschwerniß jedoch 1788 nachgelassen worden ist.

An der östlichen Seite des Berges ist ein Gipsbruch, wovon die Steine nach Mergentheim geführet, daselbst gemahlen, und hernach als Dünger häufig auf das Land verkauft werden.

Man will behaupten, es sey in Igersheim vor Zeiten ein Nonnenkloster gewesen: allein diese Meinung hat eben so viele Gründe gegen, als für sich. Ich will die beyderseitigen| Gründe hersetzen, und die Entscheidung andern überlassen. a) Die Kirche des Fleckens ist mit einem Gebäude umgeben, das mit einem Kloster viele Ähnlichkeit hat. Es ist nämlich ein Viereck, hat ringsumher bedeckte Gänge und an der Ostseite einen Hauptbau, den man wohl für die eigentliche Wohnung der Nonnen halten könne. b) Auf der Igersheimer, Neußeser und Harthäuser Markung sind gewisse Äcker, die man Frauenäcker nennt, aus keiner andern Ursache, als weil sie einmahl irgend einem Frauenkloster eigenthümlich oder zinsbar waren. c) Eine Viertelstunde ostwärts vor dem Dorfe stehet eine alte Capelle, die noch deutliche Spuren von Begräbnissen auf ihrem weitschichtigen Kirchhofe hat, und von der die Einwohner zu Neußes behaupten, daß sie die Pfarrkirche von Igersheim gewesen sey, wohin vor der Erbauung ihrer Kirche, welche 1718 geschehen, wie man aus der oberhalb der Thür in einen Stein gehauenen Jahrzahl sehen kann, auch ihre Toden begraben worden. – Gegen diese Meinung streitet: a) daß sich nicht in irgend einer Urkunde davon etwas findet. b) Der hohe Bau über dem Eingange in die jetzige Igersheimer Pfarrkirche kann, wenn man die innere| Einrichtung desselben betrachtet, auch ein Wachtthurm gewesen seyn, indem die ganze Einfassung der Kirche eben sowohl einer alten Vestung gleichet, als einem Kloster, wie es denn bey den Alten gebräuchlich war, daß sie ihre Kirchen nicht selten zu Vestungen machten, welches hier einen ziemlichen Grad von Wahrscheinlichkeit gewinnet, da mehrere Edelleute in dem Flecken wohnten, die sich gegenseitig beobachteten und gegen einander vertheidigten. c. Was insbesondere die Capelle ausserhalb Igersheim angehet, so glauben einige, sie sey von dem heil. Bonifaz schon zur Zeit, da er des christlichen Glaubens wegen Frankenland durchwandert, erbauet worden. Bonifaz habe nämlich allenthalben Jünger gefunden, zu deren Behuf er in gewissen Gegenden von Meile zu Meile auf den Anhöhen Capellen errichtet, damit die zerstreuten Christen dieselben sehen, und darin dem Gottesdienste beywohnen könnten. Und wirklich stehet auf einem Hügel in der Edelfinger Markung noch eine Hintermauer von einer Capelle, von der man eben das behauptet. Die oben berührte Capelle mußte also nicht nothwendiger Weise eine eigentliche Pfarrkirche für Igersheim gewesen seyn.


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d. Neußes
ist ein Filial von Igersheim, von welchem es 3/4 Stund ostwärts entlegen ist, und an die Hohenloh-Oehringische Grafschaft Weikersheim gränzt. Der Ort hat 41 Feuerstellen und gegen 250 Einwohner, ziemlichen Wiesen- und Weinwachs und überflüssig Holz, bauet alle oben genannte Sommer- und Winterfrüchte und alle zur Veredlung der Viehzucht nöthigen Producte. Der Roggen ist indessen hier nicht so schwer als anderwärts in dem Amte, weil der Saamen am Halme in eine blinde Hülfe ausartet, die von den Einwohnern Trefz genannt wird. Man ist bisher noch nicht glücklich gewesen, diese ausgeartete Frucht gänzlich auszureuten. Indessen gilt das, was ich oben von dem verbesserten Wohlstande der Einwohner dieses Ländchens gesagt habe, vorzüglich von diesem Dorfe. Unter die Ursachen davon rechnet man unter andern die nach und nach verdrungenen Vorurtheile, die Hinwegschaffung des, wegen der vielen Waldungen sehr häufigen Wildes, und selbst die Wohlthat, daß die Einwohner nun nicht mehr so oft des Gottesdienstes wegen in das Pfarrort wandern dürfen. Das Dörfchen hatte noch vor kurzen nicht über 16 mahl| des Jahrs an Sonn- und Feyertagen eigenen Gottesdienst, da dann die Einwohner gezwungen waren, nach Igersheim zu gehen, welches verschiedene nachtheilige Folgen für die Wirthschaft derselben hatte. Man ging sehr frühe von Hause hinweg, um nicht zu spät in die Pfarrkirche zu kommen, verzehrte nicht selten bey einem Gläschen Wein manchen anderwärts benöthigten Groschen, und gewöhnte sich dabey an eine gewisse Verschwendung. Nachdem aber ein gewisser aus dem Dorfe gebürtiger Pfarrer, Namens Andreas Bumm, dem Gotteshause und der Schule daselbst in einem Testamente ein starkes Capital, (wovon jedoch die Hälfte, welche bey einem gewissen Edelmann in der Nachbarschaft stand, wieder verloren ging,) legirt hatte, so sind jetzt die Zinsen hinreichend, daß fast an jedem Sonn- und Feyertage ein Priester aus dem Seminar zu Mergentheim dahin abgehen kann.[4]


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e. Bernsfelden

wegen der vielen Waldungen, von denen es umgeben, ehedem Brensfelden genannt.

Dieser Ort hängt nur an einem kleinen Theile südwärts mit dem übrigen Teutschherrischen| Gebiete zusammen, gränzt an drey Gegenden an das Wirzburgische Amt Bütthard, an der vierten an das Hohenlohische | Amt Weikersheim. Die Lage ist eben, und weil die Markung an den Ochsenfurter Gau stößt, so ist sie bereits sehr fruchtbar, obschon der Boden etwas kalt ist. Man bauet besonders viel und guten Waizen, übrigens alle oben genannte Winter- und Sommerfrüchte etc. nur keinen Wein, dessen ungeachtet jeder Bauer oft mehrere Fuder in seinem Keller liegen hat. Auch die Viehzucht ist hier vortrefflich, und jeder Bauer hat jährlich einen oder zwey Mastochsen im Stalle stehen. Holz gibt es gleichfalls im Überfluße, sowohl an eigenthümlicher als Gemeinde-Waldung.
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So klein der Ort ist, so bemittelt sind dessen Einwohner, deren Wohlstand schon vorlängst im ganzen Amte zum Sprichworte geworden. Keine Seele hat hier nöthig, einen andern um ein Allmosen anzusprechen. Die Einwohner sind sowohl wegen ihres Reichthums als ihrer Industrie eben so merkwürdig, als die von Hopferstadt. (S. dieses Journ. 3 B. 6 Heft) Die Anzahl der Einwohner belauft sich beyläufig auf 232 Seelen, unter denen 160 Communicanten sind, die Anzahl der Familien auf 42, und die der Bürger auf 40. Häuser zählt man 36, unter denen 15 zweystöckig und sehr geräumig, Scheunen aber 26, worunter 6 mit| doppelten Dreschtennen versehen sind. Unter den Hofraiten sind 14 eigentliche Bauernhöfe von ganzen Huben, deren Besitzer keiner unter 4000, mehrere aber 8000–20000 fl. im Vermögen haben.

Der Pfarrer gehöret in das Ochsenfurter Landcapitel, wird aber vom Teutschen Orden gesetzt. Bernsfelden ist der einzige mir bekannte Ort im Teutschherrischen, wo eine Art von Beichtpfenning üblich ist. Jeder Communicant muß nämlich an 4 besondern Festen des Jahrs, als an Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Mariä Himmelfahrt dem Pfarrer einen halben Wirzburger Dreyer geben. Das erst 1790 neu erbaute Schulhaus, welches sammt dem Pfarrhause nicht mit unter der obigen Häuserzahl begriffen ist, hat für eine Landschule eine sehr gute Einrichtung. Auch hier herrschte noch vor Kurzem das scandalöse Weihnachtsingen des Schulmeisters. Allein der Sohn des jetzigen Schullehrers, ein Mann, der wegen seines hellen Kopfes und biedern Charakters sich jedem Fränkischen Schullehrer an die Seite stellen kann, hat, von der Würde seines Standes überzeugt, aus eignem Antriebe auf dieses ärmliche Recht Verzicht gethan.

| Ehemahls waren noch 2 andere Dörfchen oder Weiler auf der Markung von Bernsfelden gelegen, Rödelsee und Dexenheim, die aber seit dem Bauernkriege eingegangen sind, weil die Einwohner davon theils nach Bernsfelden, theils in das Wirzburgische gezogen sind.


f. Harthausen,

ein Filial von Bernsfelden, liegt halbwegs in einem etwas erhöhten Thale zwischen Igersheim und Bernsfeld, gränzt sodann ostwärts an das Amt Weikersheim und gegen Westen an das Amt Wallbach, hat 47 Feuerstellen und 270 Einwohner. Alles, was oben von der Fruchtbarkeit der Gegend und der Industrie der Einwohner gesagt worden, gilt auch hier.

In das Amt Neuhaus gehört auch das Dorf


g. Althausen,
welches in den Gränzen des Amtes Wachbach lieget. Die Einwohner, deren Anzahl sich auf 380 belauft, sind größtentheils der evangelisch-lutherischen Religion zugethan, und pfarren in das königlich preußische und fürstlich wirzburgische Ort Neunkirchen, welches eine halbe Stunde südwärts von| Mergentheim liegt, und worüber das Amt Neuhaus die Centgerechtigkeit hat. Sie sind durchgehends wohl bemittelt, und haben in ihrem Charakter eine gewisse Eigenheit vor allen ihren Gränznachbarn. Dieses Dorf ward ehedem unter die Reichsdörfer gezählt,[5] und führte deshalb lange mit dem Teutschen Orden Proceß, nachdem es zuvor unter Pfälzischem, dann unter Anspachischem Schutze gestanden, bis es endlich 1545 zwischen den Einwohnern und dem Teutschen Orden zum Vergleich kam, wo demselben verschiedene Freyheiten gelassen wurden. So nimmt das Gericht alle Nachsteuer und Handlohn im Dorfe ein, und hat ein eignes Ruggericht; die Einwohner frohnen nicht. Das Gericht besteht aus 24 Personen, wovon die zwey Burgermeister Heimburger genannt werden, 12 den innern und 10 den äussern Rath ausmachen. Der Schultheiß, welcher| vom Teutschen Orden gesetzt wird, darf den Berathschlagungen des Gerichts nicht beywohnen.

Noch gehört unter die Gerichtbarkeit des Amts Neuhaus


Üttingshofen,

wo nur 4 Bauern wohnen, die ihre Abgaben in das Spital zu Mergentheim liefern; und ein Unterthan zu Sinnershofen, einem Dorfe im königl. preußischen Oberamte Uffenheim, nebst dem beträchtlichen Zehend und Gült in derselben Gegend.

Unter den übrigen Unterämtern des Tauber-Oberamtes, deren Beschreibung ich in alphabetischer Ordnung vornehmen will, stehet


B. das Amt Ballbach
oben an. Es gränzt gegen Westen an das Pfälzische Oberamt Boxberg und die Güter des Fürsten von Hatzfeld im Schüpfergrunde, gegen Süden an die Markung von Mergentheim, ostwärts an das Amt Neuhaus und gegen Norden an die Güter der Herren von Zobel zu Gibelstadt und das Mainzische Oberamt Bischoffsheim. Der Boden und die Fruchtbarkeit in diesem Amte ist sehr verschieden, jedoch durchgehends so, daß er seine Einwohner mit allem versiehet. Im Ganzen| geräth viel Wein, ziemlich Holz und alle Sommer und Winterfrüchte. Auch ist die Viehzucht nicht unbedeutend. Der Amtmann wohnt zu


a. Unterballbach

einem katholischen Pfarrdorfe eine halbe Meile unter Mergentheim an der Tauber. Einwohner, von denen die Hälfte dem Teutschen Orden, 1/4 den Freyherren von Zobel, und 1/4 dem Erzstifte Mainz unterthan sind, sind hier gegen 580, die in 103 Häusern wohnen. Das Ius patronatus hat das Stift Wirzburg.


b. Edelfingen (Ödelfingen)

hat größtentheils evangelische Einwohner, deren Bürgerzahl sich auf 275 und 19 Judenhaushaltungen erstreckt. – Da dieser Ort wegen der besondern Industrie der Einwohner und ihrer Verfassung eine eigene Beschreibung verdienet, so verspare ich hier alle weitere Nachrichten bis dorthin.


c. Oberballbach.
ein katholisches Pfarrdorf, worin das Stift Wirzb. das Ius patronatus hat. Die eine Hälfte der Einwohner stehet unter dem Teutschen Orden, die andere unter der freyh. von Zobel. Familie. – Dieser Ort war vor wenigen Jahren wegen der Menge vom Teufel besessener| und verzauberter Menschen sehr berühmt, die alle sehr fleißig nach Ellwangen und Haltenwangen wallfahrteten. Dies scheußliche Vorurtheil wurde, wenn ich nicht irre, durch die Segenssprüche, Kräuter und Amuleten des dortigen Pfarrers, der seine Unterhändler auch in andern Pfarrbezirken hat, wie mir ein würdiger Pfarrer aus der Nachbarschaft klagte, recht fleißig genähret. Die verunglückten Leute waren meistentheils ganz arm, so daß vor ungefähr 15 Jahren ganze Haushaltungen von Dorf zu Dorf bettelten. Der eine hatte eine Legion Teufel von seines Nachbars Frau im Sauerkraute, der andere in der Buttermilch bekommen etc. etc.


d. Löffelstelzen,

ein Filial von der Pfarre Mergentheim, wovon es 3/4 Stunden nordwärts auf einem Berge entlegen, hat 43 Häuser und gegen 270 Einwohner. Holz und Wasser sind hier rar, welches die Einwohner fühlen, besonders d[a] das Dorf 1785 und 1791 durch Brand sehr heimgesucht wurde. Das erstemahl brannten 7, das anderemahl 14 Wohnhäuser ab.


e. Dalbach,
ein kleines Dorf von 27 Haushaltungen zwischen Ober- und Unterballbach, pfarret in| die Mainzische Pfarre zu Königshofen an der Tauber.

In das Amt Ballbach gehören noch die Höfe Teckarstal von 8 Bauern und 1 Schäferey, Neubrunn von 5 Bauernhöfen, welche nach Bernsfelden pfarren; Holzbrunn von 6 und Reisfeld von 4 Bauernhöfen, welche zur Pfarre Igersheim gehören; Sailtheim von 4 und Bowiesen von 2 Bauernhöfen, von denen der Pfarrort Königshofen ist.


C. Das Amt Gelchsheim

liegt im Ochsenfurter Gau, und ist, ob es gleich keinen Wein und nur wenig Wieswachs hat, dennoch das fruchtbarste unter den 5 Teutschherrischen Ämtern dieser Gegend, weil überflüßig Getraid von allen Gattungen in demselben wächst, und die Viehzucht wegen der Stallfütterung vortrefflich ist.


a. Gelchsheim,
ein schöner, wohlgebauter mit Mauern umgebener Marktflecken, ist der Sitz des Amtmannes, welcher in einem Schlosse wohnet, auf welchem man eine reizende Aussicht in den ganzen Ochsenfurter Gau hat und gegen 15 Dörfer siehet. Was in der Beschreibung von Hopferstadt über den Wohlstand der| Einwohner von Gelchsheim, deren Anzahl sich gegen 900 belauft, gesagt worden, hat ganz seine Richtigkeit. Der Pfarrer gehört in das Ochsenfurter Landcapitel und wird vom Stift Haug zu Wirzburg präsentirt. In dieses Amt gehören 1/3 von


b. Aub,

einem artigen Städtchen eine halbe Stunde südostwärts von Gelchsheim. Hier ist auch ein ziemlich gutes Spital, wovon dem Teutschen Orden gleichfalls der dritte Theil zustehet. Das Stift Wirzburg alternirt mit dem Teutschen Orden in Besetzung der Officianten des Spitals.


c. Hemmersheim.

In diesem Dorfe hat der Teutsche Orden nur 20 Einwohner; die übrigen beynahe 2/3 derselben gehören nach Wirzburg. Gleiche Beschaffenheit hat es auch mit den Einwohnern des Dorfes


d. Pfalnheim,

wovon der Teutsche Orden nur 10 Unterthanen hat. Übrigens sind auch die Einwohner der beyden letztgenannten Dörfer ziemlich industriös und bemittelt.


D. Das Amt Nitzenhausen
liegt zerstreut zwischen dem Kocher und der Jagst, in dem Gebiete der Reichsstadt| Schwäbischhall, des Stift Comburgischen Fleckens Künzelsau, dem Hohenlohe-Langenburgischen, und andern ritterschaftlichen Orten. Die Gegend ist fruchtbar an Getraide, ausser dem Waizen, hat viel Holz, guten Wieswachs, daher dann hier schon die berufene gute Hohenlohische Viehzucht ihren Anfang nimmt, aber wenig Wein. Die Unterthanen sind größtentheils der evangelischlutherischen Religion zugethan. Die eingehörigen Ortschaften sind


a. Nitzenhausen,

ein kleines Dorf von 25 Unterthanen, welche in das nächst gelegene der Familie von Stetten gehörige Dorf Buchenbach pfarren. Hier wohnet der Amtmann.


b. Niederweiler,

ein Weiler von 10 Bauern, liegt ganz abgesondert in dem Anspachischen.


c. Ailrungen,

ein ganz katholisches Pfarrdorf von 120 Haushaltungen an der Jagst. Hier wird ziemlich Wein gebauet.


d. Bernshausen

ein evangel. Pfarrdorf, worin jedoch der Teutsche Orden nur 10 Unterthanen hat. Das übrige ist Hohenloheneuensteinisch.


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e. Bernshofen,

ein evangelisches Pfarrdorf. Der Teutsche Orden hat hier 20 Unterthanen, die übrigen gehören der freyherrlichen Familie von Stetten.


f. Haimhausen,

ein evangelisches Pfarrdorf an der Jagst, hat 83 Unterthanen, wovon 10 dem Teutschen Orden, die übrigen theils in das Wirzburgische Amt Jagstberg, theils nach Hohenlohe-Langenburg und der freyherrlichen Familie von Stetten gehören.


g. Eberbach,

ein evangelisches Pfarrdorf, woselbst 62 Haushaltungen sind, wovon 16 dem Teutschen Orden unterthan sind, die übrigen aber theils nach Hohenlohe-Langenburg, theils in das Preußische Oberamt Crailsheim gehören.


h. Steinach,

abermahls ein evangelisches Pfarrdorf, worin der Orden das ius Patronatus hat; zwanzig Unterthanen sind dem Orden unterworfen, die übrigen gehorchen entweder dem Domcapitel zu Wirzburg oder dem fürstlich Hohenlohe-Kirchbergischen Hause.


i. Sandelsbrunn
ist ein Weiler von 19 Bauernhöfen, woselbst der Teutsche Orden nur 4 Unterthanen hat.| Die übrigen gehören dem Domcapitel zu Wirzburg und nach Anspach. – Nebst diesen gehören noch verschiedene einzelne zerstreut liegende Bauernhöfe in dieses Amt.


E. Das Amt Wachbach

gränzet ostwärts an das Amt Neuhaus und Hohenlohe-Öhringen, südwärts an die Güter der Herren von Eyb, gegen Abend an einige Mainzische und Pfälzische Dörfer, und ist mit den Gütern der Herren von Adelsheim vermischt. Die Fruchtbarkeit des Bodens ist durchgehends gut, so daß derselbe viel Wein und alle Gattungen von Winter- und Sommerfrüchten, den Waizen ausgenommen, hervorbringet. Auch hier ist wegen des Wieswachses und Kleebaues die Viehzucht beträchtlich, und Holz gibt es im Überflusse. Was die Gerechtsame z. B. der Jagdgerechtigkeit, Gülten und Zehenden antrifft, so hat der Teutsche Orden dieselben größtentheils mit Adelsheim gemeinschaftlich. In dieses Amt gehören 10 Ortschaften, worunter


a. Wachbach
die wichtigste ist. Hier wohnt der Teutschherrische Amtmann, und auch ein evangelisch-lutherischer Pfarrer, welcher von den Herren| von Adelsheim gesetzt wird. Die Zahl der Einwohner belauft sich auf 192, worunter dem Teutschen Orden 64 unterthan, und alle katholischer Religion sind, und nach Stuppach pfarren. Die übrigen 128 gehören den Herren von Adelsheim, welche sich in 2 Linien theilen, nämlich in die Herren von Adelsheim zu Adelsheim, und in die Herren von Adelsheim zu Wachbach. Jene wohnen in Wachbach, diese stehen unter der Administration des Herrn Ritterhauptmann von Gemmingen. Nebst dem trifft man auch 27 Judenfamilien[6] hier an, unter denen eine einzige| den Schutz vom Teutschen Orden hat. Die Gerechtsamen in Wachbach werden, wie schon oben bemerket worden, vom Teutschen Orden gemeinschaftlich mit Adelsheim | verwaltet. Man hat zwey Bürgermeister, wovon der eine aus den Teutschherrischen, der andere aus den Adelsheimischen Unterthanen genommen wird, die sich sammt dem Ausschusse der Bürgerschaft (den Gerichtsmännern) wechselsweise in dem Teutschherrischen und Adelsheimischen Amthause versammeln. Die Pfarrgerechtigkeit ist denen von Adelsheim zuständig, doch haben die Katholischen ganz freyes und ungestörtes Religionsexercitium, welches in dem Teutschherrischen Amthause geschiehet, wo eine ziemlich geraumige Kirche, die nur den Namen eines Oratoriums hat, angebracht ist. Die Katholiken dürfen öffentlich durch den Ort wallfarthen, und die Lutherischen läuten dazu. Ehedem gehörte Stuppach mit seinen jetzigen Filialen in die Pfarre zu Wachbach. Das freye Religionsexercitium haben die Katholiken schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts, wo eine gewisse Frau von Adelsheim zur katholischen Religion übertrat, und von ihrem Eheherrn die Erlaubniß erhielt, | den Dienst ihrer Religion abzuwarten, die es denn dahin brachte, daß von der Zeit an, an jedem Sonn- und Feyertage ein Geistlicher aus dem Seminar zu Mergentheim dahin abgehet.


b. Stuppach,

ein katholischer Pfarrort von 50 Bürgern. Die Kirche wurde 1602 von dem damahligen Statthalter zu Mergentheim Marquard Freyherrn von Egg zu Hungersbach, Sr. Röm. Kais. Majestät Obristen der windischen Mark, Geheimen Rath und Oberststallmeister Sr. Durchlaucht Maximilians Erzherzogs zu Österreich des Teutschmeisters aus eigenen Mitteln erbauet, die Pfarre aber von den Hoch- und Teutschmeistern Karl von Österreich und Eustach von Westernach fundiret, und das Ius patronatus den Orden erworben.

In die Pfarre Stuppach gehöret noch


c. Lüllstatt

ein Weiler von 29, und


d. Lustbronn

ein Weiler von 15 Haushaltungen.


e. Rengershausen
ist ein katholisches Pfarrdorf, worin der Teutsche Orden das Ius patronatus hat,| von 60 Bürgern. Der Wein- und Fruchtzehend wird theils von dem Pfarrer des Orts, theils von der freyherrlichen Familie von Eyb und der von Rackenitz gezogen.


f. Roth,

ein Pfarrdorf von 37 Unterthanen. Die Pfarre ward 1660 von einem gewissen Vogler, geistlichen Rath und Stadtpfarrer zu Mergentheim, gestiftet, und das Ius patronatus dem Teutschen Orden übertragen.


g. Hachtel

hat gegen 100 Einwohner, wovon 2/3 Teutschherrisch, 1/3 aber Adelsheimisch sind. Ehemahls soll ein berühmter Gesundbrunnen hier gewesen, aber durch den Ausbruch einer in der Nähe verborgenen wilden Quelle wieder verschlungen worden seyn. – Die Verwaltung der Gerichtbarkeit, Wald- und Zehendrechte hat der Teutsche Orden mit der Familie von Adelsheim gemeinschaftlich, wie in dem Dorfe Wachbach und dem Weiler


h. Dürtel,

welcher 24 bürgerliche Einwohner hat, wovon 1/3 dem Teutschen Orden 2/3 aber der Familie von Adelsheim unterthan sind.


i. Homsbrunn,
ein Pfarrort von 37 bürgerlichen Einwohnern. 15 davon, die katholischer Religion| sind, und nach Laudenbach an der Vorbach pfarren, sind Teutschherrisch; die übrigen 22 sind evangelischer Religion, und Hohenloh-Öhringische Unterthanen. Die Gerechtsamen hat der Teutsche Orden mit dem Hohenlohischen Hause gemein.


k) Schönbühl

ein Wohnort von 6 Bauern liegt in einer sehr angenehmen Gegend an den Gränzen des Amtes Nitzenhausen.


Endlich gehören noch in das Tauber-Oberamt die Ämter Münnerstadt, Wirzburg, Kloppenheim, ehemahlige Kommtureyen der Balley Franken, mit einigen ganzen, viertels und achtels Dörfern, sammt den eingehörigen Zehend- und Gültgefällen. Kloppenheim in der Wetterau, ein Dörfchen von 10 Feuerstellen mit einem schönen Schloße.

Dieß wäre nun ein Versuch einer Topographie des Tauberoberamtes, so weit meine eigne Kenntniß und die sparsamen Nachrichten meiner Freunde reichten. Gerne hätte ich gewünschet, mich mehr über das ökonomische und die Art, wie man die Landesproducte leichter und mit mehr Vortheil erzeugen könnte, zu verbreiten. Aber weil, wie ich bey der Beschreibung von Mergentheim schon| gesagt habe in der Residenzstadt ein Intelligenzblat erscheint, welches Aufsätze über diesen Gegenstand enthält, so wollte ich geflissentlich bey dieser Arbeit nichts davon einfließen lassen. Was indessen das Intelligenzblat selbst angehet, so wäre zu wünschen, daß die Aufsätze mehr local und für die Landeseinwohner anwendbarer gemacht würden, welches freylich dem Verfasser, der ein junger Mann ist, sich die wenigste Zeit im Teutschherrischen aufgehalten, und sogar von der Ökonomie noch nicht gar lange Profession macht, nicht wohl zuzumuthen ist. Doch hoffet man, daß es mit der Zeit besser gehen werde, wenn man die Aufsätze erfahrnen und vorurtheilfreyen Landleuten vor dem Abdrucke zur Prüfung vorlegen, und mehr Blätter in Umlauf bringen wird. Dieses letztere könnte besonders dadurch erzwecket werden, wenn in jedem Dorfe wenigstens 2 oder 3 Blätter gehalten werden müßten.



  1. Sowohl über die gegenwärtige Fortsetzung, als über die künftige Folge derselben glaube ich einiges erinnern zu müssen, theils um die Leser von der Absicht, die bey Verfertigung einer Topographie zum Grunde gelegt werden muß, zu unterrichten, theils auch um einige Vorwürfe, die man mir machen könnte, zu beseitigen. Meine Hauptabsicht bey dieser Arbeit ist die bisher vernachlässigte Bekanntmachung des Ländchens zu befördern, und dann meine Landsleute selbst mit sich mehr bekannt zu machen, ihnen das Vortheilhafte ihrer Verfassung, ihres Terrains zu zeigen, und, welches eine natürliche Folge aus dem vorhergehenden ist, ihnen einige Winke zu geben, wie sie ihr glückliches Loos noch mehr erhöhen können. Wenn ich nun etwas sage, was die politische Verfassung deß Teutschmeisterthums angehet, so können sich meine Landsleute um so weniger darüber aufhalten, als ich nie Geheimnisse des Landes aufdecken und nichts weiter sagen wollte, als was die gesetzmässige Publicität erlaubt. Die wenigen Personalitäten hätten zwar wegbleiben können, indem sie im Ganzen ziemlich unbedeutend, zugleich aber für unser Publicum zu wenig unterhaltend sind; allein ich schreibe nur für Franken, und insbesondere nur für einen Theil desselben; das Ganze darf seine Theile näher kennen lernen, und der Theil die ihm gegebenen [300] Winke immerhin benutzen. Aus diesem Grunde hoffe ich auch auf Nachsicht bey dem Publicum, wenn die Arbeit zu wenig interessant wird, und erwarte keine Ahndung, wenn ich irgend etwas vorbringe, wodurch sich einer oder der andere für beleidiget halten könnte. Beleidigen wollte ich wenigstens Niemand. Ob ich bey der Beschreibung des Meisterthums in allem so ganz richtig gesehen und gehöret habe, das erwarte ich von meinen bescheidenen Landsleuten, die mich richten sollen. Tausende von lebenden Personen können die Sache besser wissen als ich, und das Publicum wird ohne Zweifel die Verbesserungen eben so dankbar aufnehmen als ich Meine eigne Arbeit muß als ein Beytrag zur Statistik eines so bedeutenden Standes, wie der teutsche Orden ist, auch bey ihrer Unvollständigkeit immerhin eine nicht ganz undankbare Arbeit seyn.
  2. [304] Die im Jahr 1791. vom 11ten May ergangene hochfürstliche Verordnung zur Veredlung des Weinbaues ist bereits im Journal von und für Teutschland 11. St. S. 989 des nämlichen Jahrs abgedruckt. In dieser Verordnung wird allen denjenigen, die in dem Tauber-Oberamte ihre Weinberge nach der Weise, wie man dieselbigen am Nekar anleget, behandeln, ein dreyjähriger (nicht dreytägiger, wie irrig in dem citirten Journal stehet) Nachlaß aller Abgaben versprochen. So sorgt der Sprößling der großen Maria Theresia bey seinen Unterthanen ganz wie ein Vater, den Wohlstand durch neue Wohlthaten zu befördern! – Wie weit die Sache bereits gediehen, was der Weinbau in der Neckargegend vor jenem an der Tauber zum voraus habe, und ob sich wohl bey dem verschiedenen Erdreich etwas vortheilhaftes erwarten lasse, werde ich bey der besondern Beschreibung des Nekar-Oberamtes zeigen.
  3. Ungeachtet ich mir alle Mühe gegeben, das Verhältniß eines Pfund Hellers zu irgend einer Summe des heutigen Geldes zu finden, habe ich dennoch nichts richtiges antreffen können. Die Schriftsteller jener Zeiten sind nicht einig, und vielleicht war der innere Wehrt von einer solchen fingirten Münze in einer Provinz auch größer als in der andern. Im rheinischen Antiquario pag. 355. ist zu lesen, was ein Pfund Heller sey. Ioh. Limnaeus Tom. II. Iur. Publ. Lib. V. Cap. 7. n. VIII. et XXI. fol. 105 sagt, daß damahls ein Pfund Heller 4 fl. ausgemachet [311] habe. Es ist aber sicher, daß die Heller in den damahligen Zeiten verschiedenen Wehrt hatten. Im Jahre 1200 galten 6 Heller einen Schilling und ein Pfund Heller 2 fl. Im Jahre 1340 machte ein Pfund Heller ebenfalls 2 fl. aus. Nachmahls sind sie etwas wichtiger gemünzet worden, und ein Pfund Heller hat den Wehrt von 3 fl. erhalten. Man verkaufte damahls die Güter und andere Sachen in dieser Gegend nicht anders als um gewisse Pfund Heller, die in den alten Urkunden librae Hallensium heissen. Über die äussere Form der Heller, ob sie rund, eckicht oder hohl gewesen, so wie von dem Ursprunge der Benennung kann ich gleichfalls nichts bestimmtes angeben.
  4. Was ein Correspondent in diesem Journal (S. 4. B. 2. St. S. 241.) von dem Weihnachtsingen der Dorfschulmeister sagt, bestättigt sich auch hier mit allen seinen übeln Folgen. Ob ich gleich nicht gerne etwas von andern wiederhohle, so muß ich doch die von mir gemachte Anmerkung vollends hersetzen, theils, weil sie schon vor der Erscheinung [320] jener Bemerkung gemacht war, theils auch, weil mir die Sache zu wichtig scheinet, als daß sie nicht einer nähern Beherzigung wehrt wäre, und daher nicht oft genug wiederhohlt werden kann.
    .
    Es ist nämlich ein Hauptflecken in unsern sonst so weisen Erziehungsanstalten, daß man so wenig auf die Lehrer des platten Landes siehet. Bey der im katholischen Franken eingeführten Normallehre hat man den Leuten zwar weit mehr Arbeit aufgeleget, aber oft nicht daran gedacht, das geringe Salar derselben nur um einen Kreuzer zu erhöhen. Dieß ist der Fall in allen mir bekannten Territorien. Der eine hat nicht einmahl trockenes Brod genug, und der andere friert mitten im Walde. Man bedarf nicht mehr als helle Augen und ein redliches Herz, um sich zu überzeugen, daß diese Männer dem Staate wichtig, und eben so nothwendig sind, als z. B. die Pfarrer (um nur die mit dem Schulstande zunächst verbundene Classe der Staatsdiener zu berühren) die bey dem 100 fl. starken Gehalt des Schullehrers nicht selten das 6 fache und noch mehr ziehen. Der Schullehrer ist, wie der Pfarrer, ein Diener des Staates, und stehet in der Reihe der Volkslehrer nur eine Stufe niedriger, als dieser; es ist also gar nicht einzusehen, warum der Abstand von dem Unterhalt des einen zu dem andern so gar verhältnißwidrig seyn solle. Ich kenne die erhabnen Pflichten eines Pfarrers zu gut, als daß ich die Welt zum Neid gegen die Belohnung seiner Mühe und [321] Verdienste auffordern sollte: aber die Wahrheit darf ich wohl sagen, da die Sache das Wohl der Menschheit angehet. Man gebe nur jedem das, was er verdienet, oder wenigstens was er nöthig hat, und es ist schon wieder ein großer Schritt zur Beförderung des Staatenglücks gethan, welches zu unserer Zeit das Losungswort der Großen, Minister sowohl, als der kleinen Schriftsteller ist. Aber wenn nur nicht oft mancher Pfarrer lieblos genug wäre, um den Schullehrer, statt denselben mit seinem mächtigen Ansehen gegen Verläumdungen und Kabalen zu schützen, vielmehr durch 5 Dörfer beynahe immer abwärts befördern zu helfen, um Ehre, Wohlstand und Familienglück bis auf die späten Enkel zu bringen. Solche Geschichten verdienen Untersuchung und Ahndung. Kränkend muß es ohnehin für einen ehrlichen, unter dem Schulstaube ergrauten Mann seyn, wenn er seinem launichten Pfarrer mit dem Serviete hinter dem Stuhl aufwarten, und sich nicht selten vor der ganzen Gemeinde und Schuljugend schimpfen lassen muß. etc. Gewiß unterhalten solche Mißhandlungen beym gemeinen Manne das Vorurtheil, als sey der Schullehrer ein Gemeindediener, noch lange. – Es gibt aber auch unter den Schullehrern, bey all den verbesserten Lehranstalten, noch sehr viele trunci stipitesque superbi, die ihres Amtes und Charakters unwürdig sind, so wie ich unter dem oben aufgestellten Bilde eines Pfarrers von 99 nicht den hundertsten auszeichnen wollte, aber darum darf doch der Stand nicht nach einigen wenigen Individuen beurtheilt und minder beobachtet werden.
  5. Siehe Kahlens Corpus Iuris publici S. I. R. G. part. I. pag. 868. verbis: Reichsdorf Althausen contra teutschen Orden wegen angeblicher Turbation in ecclesiasticis et politicis. – Fabers europäische Staatskanzley. Th. 58. S. 253–55. Mosers Grundriß der heutigen Verfassung des Teutschen Reiches im 5 B. 1. Cap. §. 5. S. 616. – Struv Corp. Iur. publ. Cap. 32. §. 25. 26. S. 1245–47.
  6. Die Anzahl der Juden in diesem Dorfe scheinet mit der Familienzahl der Christen in keinem allzurichtigen Verhältnisse zu stehen; ich kann mich daher nicht enthalten, einige Gedanken zum Besten des Allgemeinen, hier anzubringen. Man klagt mit eben so vielem Rechte auf Seite der Christen über die Vervielfältigung der Judenfamilien, und die Behendigkeit, womit man den Juden Schutz und Erlaubniß zum Heyrathen ertheilt, als von Seite der Juden über die große Bedrückung, die sie aus Vorurtheilen von den Christen leiden müssen. Das ganze Gewerb der Juden bestehet in der Handelschaft, und zwar in allen Zweigen derselben, ohne daß sie mit einigen besondern Kosten gelernet und gewandert haben müssen; daher dann noch unbärtige Jünglinge von 17–18 Jahren schon einen eignen Heerd aufschlagen können, und man trifft bey der jüdischen Nation, so weit das Verhältniß ihrer Menge zu der Zahl der Einwohner [335] in einer Provinz gehet, weit mehr Enkel an, als bey den Christen. Die Verheyrathung und Ertheilung des Schutzes wird besonders in den edelmännischen Ortschaften, oder solchen, wo der Beamte viel zu sagen hat, etwas zu sehr begünstiget, weil jene bey dem lockern Beamten alles mit Gelde durchsetzen können, dieser aber sich dabey wenig um das Wohl des Staates bekümmert, und nichts darnach fraget, wenn auch die ganze umliegende Gegend in Contribution gesetzt, und mancher arme Taglöhner schändlich geprellt wird. Anders verhält es sich bey uns Christen und besonders mit unsern Staatsbedienten, die nur selten vor dem 36sten Jahre sich verheyrathen können und dürfen. Bey manchen dauert es noch länger, welches etwa nur den Hagestolzen angemessen seyn kann. Bald entkräftet sich nun der Mann durch Arbeit und häusliche Sorgen (wenn er nicht gar schon in der Jugend seine Gesundheit durch mancherley Ausschweifungen zerrüttet hat) unterliegt der schweren Last, noch ehe er das sechzigste Jahr erreichet hat, und hinterläßt dem Staate eine trostlose Wittwe, und ein halbes Dutzend um Brod weinender Kinder. Wenn irgend jemand tolerant ist, so bin ich es, glaube aber nie, daß der Staat durch die Vervielfältigung der Juden gewinnen kann, sondern halte vielmehr dafür, daß es nothwendig sey, daß man in Rücksicht der Aufnahme der Juden, und der denselben zu ertheilenden Erlaubniß zum Heyrathen, ein allgemeines Regulativ gebe, wornach sich jedes große oder kleine Mitglied des Fränkischen Kreises, [336] das den Juden Schutz und Aufnahme ertheilen kann, zu richten hat. Hiedurch würde eine gewisse billige Gleichheit der menschlichen Rechte beobachtet, und die Vermehrung der Juden minder befördert, als dem allgemeinen Wohl des Staates zuträglich ist.