die Bevölkerung von Cleve und Umgegend, die Xantener Bevölkerung kenne ich nicht.
Oberstaatsanwalt Hamm: Die Veranstaltung von Sicherheitsmaßregeln ist Sache des Vorsitzenden.
Bürgermeister Schleß: Ich halte es für nothwendig, daß behufs Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten für morgen die Hilfe des Militärs in Anspruch genommen wird.
Präsident: Wie lange sind Sie in Xanten Bürgermeister? – Bürgermeister Schleß: 30 Jahre. – Präsident: Dann werden Sie die Xantener Bevölkerung kennen? – Bürgermeister Schleß: Jawohl. – Präsident: Und Sie halten es für nothwendig, daß morgen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Xanten die Hilfe des Militärs in Anspruch genommen wird? – Bürgermeister Schleß: Jawohl. – Präs.: Ich werde danach das Erforderliche veranlassen.
Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich habe mitzutheilen, daß einem der Herren Geschworenen ein Schreiben zugegangen ist, in dem behauptet wird: In der Gastwirthschaft von Struck habe Ullenboom zu einem gewissen Göritzen gesagt: „Buschhoff ist der Mörder.“ Ich beantrage: den Göritzen und den Gastwirth Struck als Zeugen zu laden.
Verth. Rechtsanwalt Stapper: Obwohl wir die Sache für aufgeklärt halten, widerspricht die Vertheidigung allen diesen neuen Beweisanträgen nicht, um nicht den Verdacht zu erregen, daß wir irgend eine Zeugenaussage zu fürchten hätten.
Der Gerichtshof beschließt: Göritzen und Struck und auch Ullenboom für morgen Nachmittag als Zeugen zu laden.
Es erscheint alsdann als Zeuge der praktische Arzt Dr. van Housen (Emmerich): Ich bin am Peter-Paulstage aus Anlaß einer Ballfestlichkeit auf dem Fürstenberg in Xanten gewesen. Als der Mord bekannt wurde, begab ich mich in die Küppers’sche Scheune. Es wird etwa 9 Uhr Abends gewesen sein, als ich in die Scheune kam. Bei meinem Eintreffen waren die Herren Bürgermeister Schleß, Dr. Steiner und Gerichts-Assessor Buchwald bereits dort. Ich bemerke, daß ich die Leiche nicht weiter untersucht, mir auch die Verwundung nicht angesehen habe. Ich fand blos, daß sehr wenig Blutspuren vorhanden waren und auch die Spreu unberührt war. Aus diesem Umstande gewann ich die Ueberzeugung, daß das Kind nicht am Fundort ermordet sei. Ich sah alsdann, daß in den
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/116&oldid=- (Version vom 31.7.2018)