Seite:Friedlaender-Der Knabenmord in Xanten (1892).djvu/118

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Präs.: Gehört vielleicht eine solche Manipulation zu Ihren religiösen Gebräuchen? – Buschhoff: Nein. – Präs.: Zeugin, haben Sie außerdem noch etwas gehört oder gesehen? – Zeugin: Nein.

Die folgende Zeugin ist die Schwester der Vorzeugin, Fräulein Schloeßer (Neuß). Diese bekundet auf Befragen des Präsidenten: Hermine Buschhoff sagte mir einmal, wenn der Mörder entdeckt wird, da giebt es einen großen Ball, und da bekomme ich ein neues Kleid. Ich werde alsdann in weißem Kleide auf dem Throne sitzen, Mölders wird zu meinen Füßen liegen, und ich werde auf ihm herumtanzen. – Präs.: Wissen Sie uns sonst noch etwas zu erzählen, das auf die Mordthat Bezug hat? – Zeugin: Nein. – Präs.: Wissen Sie, wer Sie und Ihre Schwester als Zeuginnen vorgeschlagen hat? – Zeugin: Nein. – Präs.: Kennen Sie in Neuß einen Mann, Namens Schmitts? – Zeugin: Nein. – Präs.: Es ist bedauerlich, daß die Verhandlung durch derartige Dinge, die zur Aufklärung der Sache nicht das Geringste beitragen, derartig aufgehalten wird.

Die folgende Zeugin ist Frau Seegers (Xanten). Präs.: Sie sollen am Peter-Paulstage einen feingekleideten Juden zu Buschhoff gehen gesehen haben?

Zeugin: Davon weiß ich nichts. – Präs.: Haben Sie überhaupt einmal einen fremden Juden bei Buschhoff gesehen? – Zeugin: Ich habe einmal in der Kirchstraße einen fremden Juden getroffen, der anscheinend zu Buschhoff ging, ich kann aber nicht sagen, ob das am Peter-Paulstage war.

Es sind noch 3 Zeugen, aus Anlaß eines anonymen Schreibens desselben Themas wegen vorgeladen, es wird jedoch allseitig auf die Vernehmung dieser Zeugen verzichtet.

Hierauf werden nochmals die medizinischen Sachverständigen vernommen.

Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchgäßer bekundet u. A.: Wir haben 400 Gramm frisches Ochsenblut auf Spreu gegossen und alsdann gefunden, daß der Erdboden unter der Spreu nur zum Theil mit Blut gedeckt war. Ein Kind wie das ermordete hat aber 1,27 Liter Blut im Körper. Es ist nun selbstverständlich, daß ein Theil des Blutes noch im Leichnam bleibt, danach kann der Ermordete etwa 0,95, also noch nicht ein volles Liter Blut verloren haben. Dieser Umstand erklärt die verhältnismäßig geringe Blutmenge in der Scheune. –