etwas zu weit gegangen bin, allein ich bin förmlich aus dem siebenten Himmel gefallen, als ich die Rede des Herrn Staatsanwalt hörte. Denn ich sowohl als auch Herr Rechtsanwalt Lenzmann fühlen uns nicht als Verteidiger armer Sünder, sondern als Rechtsbeistände eines Mannes, dessen Handlungsweise die größte Anerkennung verdient, der dem Vaterlande, ja der ganzen Menschheit, einen ganz unendlich großen Dienst geleistet hat, der ein Werk christlicher Nächstenliebe vollbracht hat, das für die Kultur und den menschlichen Fortschritt von höchster Bedeutung ist. Welche Bedeutung das große Publikum dem Werke des Herrn Mellage beilegt, hat der hier als Zeuge aufgetretene Major Löbbecke bekundet, indem er sagte: Obwohl ich ein politischer Gegner des Herrn Mellage bin, so bin ich doch stolz darauf, daß gerade ein engerer Landsmann von mir ein solch edles Befreiungswerk vollbracht hat. Und mit Recht wird Mellage als Menschenbefreier gefeiert. Ohne das Vorgehen des Herrn Mellage säße Herr Forbes noch heute hinter den Mauern des Klosters Mariaberg und wäre zweifellos dort gestorben. Das Charakteristische in dem ganzen Prozeß ist, daß der Subrektor, Bruder Heinrich, der am meisten Beleidigte, sich dem Strafantrage nicht angeschlossen hat, obwohl die Staatsanwaltschaft allen Brüdern dazu die beste Gelegenheit bot. Bruder Heinrich wird für die Unterlassung des Strafantrages seinen guten Grund gehabt haben. Ich behaupte, das Kloster Mariaberg ist eine Anstalt, die u. a. dazu dient, widerspenstige Geistliche unschädlich zu machen. Dies hat sowohl der Fall Forbes als auch der Fall Rheindorf zur Genüge dargetan. Rheindorf ging aus Anlaß des Kulturkampfes im Dienste der christlichen Mission nach Amerika. Als er nach Deutschland zurückkam, fiel er in Ungnade und wurde deshalb in die Demeritenanstalt nach Mariathal gesandt. Nach dem deutschen Reichsgesetz ist es nicht gestattet, länger als drei Monate Geistliche in einer Demeritenanstalt gefangen zu halten. Rheindorf verlangte nach Ablauf der drei Monate
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/126&oldid=- (Version vom 31.7.2018)