Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/148

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

königlichen Büchsenmacher Klott, Roener und Holz und der königliche Oberbüchsenmacher Kirch haben von diesen betrügerischen, ja hoch- und landesverräterischen Handlungen volle Kenntnis, sie schweigen aber, da sie große Summen dafür erhalten. Gleich zu Beginn der Fabrikation sind mindestens drei Gewehre, mit regelrechtem Paß versehen, ins Ausland gegangen. Jetzt beim Abschluß der Löweschen Lieferungen gehen Tausende von Gewehren, in Kisten verpackt, als ‚Eisenteile mit Holz verbunden‘ nach Hamburg, wo sie jedenfalls nicht liegen bleiben. In Frankreich und Rußland weiß man sehr genau, was bei Löwe vorgegangen ist.“ – Die Broschüre wurde sehr bald nach ihrem Erscheinen gerichtlich beschlagnahmt. Von der Oberreichsanwaltschaft wurde sofort eine eingehende Untersuchung wegen des angeblich verübten Hoch- und Landesverrats angeordnet. Auch von der Militärbehörde und der Staatsanwaltschaft am Landgericht Berlin I wurden umfassende Untersuchungen angestellt. Die eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren wurden jedoch sehr bald eingestellt, da für die Ahlwardtschen Behauptungen sich nicht die mindesten Anhaltspunkte ergaben. Daraufhin stellte die Militärbehörde für die drei genannten Büchsenmacher und den Oberbüchsenmacher Kirch Strafantrag wegen verleumderischer Beleidigung. Die Direktoren der Löweschen Fabrik, Geh. Kommerzienrat Isidor Löwe und Oberstleutnant a. D. Kühn, schlossen sich dem Strafantrag an und wurden auch vom Gericht als Nebenkläger zugelassen. Ahlwardt hatte sich deshalb im Dezember 1892 vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Berlin I wegen wiederholter verleumderischer Beleidigung zu verantworten. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Brausewetter, die Anklage vertrat Oberstaatsanwalt Drescher. Vertreter der Nebenkläger waren die Justizräte Gerth und Munckel. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Hertwig (Charlottenburg).

Sofort nach Eröffnung der Verhandlung erklärte der