Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/150

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Er (Ahlwardt) habe auch versucht, den Kriegsminister zu sprechen, das sei ihm aber nicht gelungen. – Vors.: Hatte denn der Herr Kriegsminister keinen Vertreter? Ahlwardt: Mit dem Vertreter wollte ich nicht verhandeln, er war Jude. – Polizeipräsident v. Richthofen, als Zeuge vernommen, bestritt, daß er gesagt habe: Was Ahlwardt schreibt ist von vornherein unglaubwürdig. Rittergutsbesitzer v. Langen hielt seine Bekundung aufrecht. Die von Ahlwardt vorgeschlagenen Zeugen, sämtlich ehemalige Arbeiter der Löweschen Fabrik, waren zum Teil wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Diebstahls vorbestraft. Sie berichteten über erhebliche Unregelmäßigkeiten, Falschstempelungen, Verwendung minderwertigen Materials und bekundeten, daß die zur Abnahme der Gewehre kommandierten Offiziere arg betrogen würden. Sachverständiger Major Hannig vom Kriegsministerium bezeichnete diese Behauptungen als unwahr. Er sei von seiner vorgesetzten Behörde mit der Überwachung und Kontrolle der Löweschen Gewehrfabrikation betraut gewesen. Das in der Löweschen Fabrik verarbeitete Material sei das beste, zum mindesten ebenso gut wie in allen anderen Gewehrfabriken. Er habe die Gewehre selbst bei der Truppe gesehen und könne nur sagen, daß sie in jeder Beziehung den gestellten Anforderungen entsprochen haben. Er habe selbstverständlich die Fabrikation, die in Martinickenfelde, in der Gitschinerstraße und in der Hollmannstraße geschah, nicht allein übersehen können, es seien aber in den drei Fabriken stets Offiziere zu seiner Vertretung anwesend gewesen. Wenn ein Gewehr fertig war, dann sei es gebucht und gestempelt und alsdann zum Anschuß gebracht worden. Sobald es die Probe des Anschusses bestanden hatte, sei es nochmals gestempelt, mit einer laufenden Nummer und einem Buchstaben versehen und in das Schießbuch eingetragen worden. Die anderen militärischen Sachverständigen, Oberst Freiherr v. Brackel, Oberst v. Flotho und Oberstleutnant v. Gößnitz (sämtlich vom Kriegsministerium)