Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/158

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Länder gedrungen und das Ansehen des deutschen Landes hat gelitten, bis die amtliche Erklärung die Unwahrheit dieser Anschuldigungen klarlegte. Die schwerste Schädigung aber ist die Schädigung des Ansehens unserer Heeresverwaltung und der militärischen Disziplin. Der eklatanteste Beweis dafür ist aber die Tatsache, daß eine Militärperson es gewagt hat, Urkunden zu stehlen und dem Angeklagten in die Hand zu spielen. Er hat dem Angeklagten den denkbar schlechtesten Dienst geleistet, denn er hat ihm nichts genutzt, absolut nichts bewiesen, aber gezeigt, wie weit die durch die Schandschrift des Angeklagten erzeugte Demoralisation schon gediehen ist. Am ersten Tage dieser Verhandlung habe ich es für eine willkommene Gelegenheit erklärt, durch öffentliche Verhandlung dem Vaterlande und dem Auslande zu zeigen, wie wenig wahr der Inhalt der Broschüre ist. Die öffentliche Verhandlung war von Nutzen, denn es hat sich herausgstellt, daß es ein Märchen, eine Unwahrheit ist, was der Angeklagte von der Kriegsbrauchbarkeit unserer Waffen gesagt hat. Klar liegt vor aller Augen: Unsere Waffe ist gut und wird sich auch im Kriege als gut bewähren, wenn es einmal darauf ankommen sollte. Wenn der Angeklagte in kleinlicher Furcht Gefahren und Niederlagen sieht, so antworte ich ihm im Gegenteil: Fester, als der Angeklagte es wähnt, steht das Gefüge unseres Reiches und das Haus unseres Herrschers! Ich beantrage gegen den Angeklagten 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, Publikationsbefugnis für die Nebenkläger und die beleidigten Büchsenmacher. Der Angeklagte Ahlwardt bemerkte in einer mehrstündigen Verteidigungsrede: Durch das Zeugnis des Arbeiters Brettschneider sei festgestellt, daß die kleine Zahl von Revisoren, welche unter dem Büchsenmacher Kessel arbeitete, durchaus nicht zuverlässig vorgingen, daß Kessel selbst sich wenig darum kümmerte und die jungen Sekondeleutnants, deren Ankunft man auch schon vorher wußte, leicht getäuscht werden