Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/159

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konnten. Erwiesen sei, daß bei der Herstellung des Laufes drei ganz unzulässige und gefährliche Dinge vorgenommen worden seien. Erwiesen sei ferner‚ daß die Büchsenmacher bestochen worden seien; das halte er auch heute noch aufrecht, und auch was bezüglich des Oberbüchsenmachers Kirch durch die Beweisaufnahme erbracht worden, klinge doch sehr verfänglich. Es sei ganz undenkbar, daß Löwe davon nichts gewußt haben sollte, da doch die Summen, welche an die Büchsenmacher gezahlt wurden, durch die Bücher gingen. Nach seiner Meinung habe die Beweisaufnahme alle in der Broschüre enthaltenen Tatsachen bestätigt, und nur die Schlußfolgerungen, welche er daran geknüpft, seien bisher nicht erwiesen. Bury und Stangenberg seien die Vertrauten des Oberstleutnants Kühn gewesen, Stangenberg habe sogar sein Gehalt noch weiter erhalten, trotzdem er von seinem Posten abberufen worden sei und dies sei eine Hauptbestechung. Die Tatsachen seien alle erwiesen und wo Übertreibungen vorliegen, da seien sie auf Rechnung der Arbeiter zurückzuführen, die er seinerzeit bei allen seinen Vernehmungen immer wieder zur penibelsten Wahrheit angehalten habe. Was die militärischen Sachverständigen betreffe, so müsse er zunächst bemerken, daß die kriegsministeriellen Zahlen sich nur auf die schwersten Fälle bezogen, in denen die Gewehre schadhaft geworden seien, alle anderen leichten Fälle seien wohl nicht in die Liste eingetragen. Die Logik, daß die Beschädigungen von antisemitisch gesinnten Landwehrleuten vorsätzlich begangen sein sollten, verstehe er nicht, es wäre doch mehr als wunderbar, wenn die Hammerschläge der verschiedenen Soldaten stets an derselben Stelle getroffen und dieselben Beschädigungen erzeugt haben sollten. Er bleibe dabei, daß er keineswegs übertrieben habe. Er habe auch dem Offizierkorps keinen Vorwurf machen wollen, es sei doch eher eine Ehre als eine Schande, wenn die Offiziere den Täuschungen der Büchsenmacher nicht gewachsen seien. Er hätte es gern gesehen, wenn der in Barth wohnhafte