Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/214

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zu einigen Wochen Gefängnis verurteilt. Im März 1889 kam die Angelegenheit infolge eingelegter Berufung vor der Potsdamer Strafkammer zur nochmaligen Verhandlung. Als die Großmama des schalkhaften Bauernburschen, in deren Hause der Spuk vor sich gegangen war, in Potsdam vor den Zeugentisch trat, begann eine auf diesem liegende Bratpfanne, jedenfalls infolge einer Rüttelung des Tisches, sich zu bewegen. „Et spoikt, et spoikt,“ rief die alte Frau unter allgemeiner Heiterkeit im Gerichtssaal. Der Vorsitzende hatte alle Mühe, die alte Frau zu beruhigen. Die Strafkammer verwarf die Berufung und auch das Kammergericht die deshalb eingelegte Revision. Nach Beendigung dieser Prozedur wurde Karl Wolter von dem Königl. Hofzauberkünstler Rösner engagiert. Rösner trat mit dem schalkhaften Bauernburschen im Berliner Wintergarten auf. Das Engagement Wolters bei Rösner war aber nur von kurzer Dauer. Wie man hörte, eignete sich Karl Wolter doch nicht zum Künstler.

Einige Jahre später wurde vom Schöffengericht des Amtsgerichts Berlin I Frau Valeska Töpffer, eins der „berühmtesten“ Medien wegen Betruges zu 1½ Jahren Gefängnis verurteilt. Die fünfte Straf-(Berufungs-)Kammer des Landgerichts Berlin I setzte die Strafe auf 6 Monate herab. Justizrat Wronker, der die Frau verteidigte, bemerkte: Wenn ich bei einem Taschenspieler drei Mark Entree zahle und dieser, obwohl er laut öffentlicher Ankündigung es versprochen, nichts Übernatürliches vorführt, so kann ich mich doch unmöglich im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches betrogen fühlen. –

Im Jahre 1895 hatte sich eine Anzahl sehr angesehener Bürger von Düsseldorf, unter diesen mehrere höhere Offiziere a. D. zu spiritistischen Sitzungen zusammengefunden. Es wurde proklamiert, daß sie unter Ehrenwort sitzen, d. h. sämtliche Anwesende hatten sich auf Ehrenwort verpflichtet, keinerlei Humbug zu treiben und nichts zu unternehmen, was als ein Vorgreifen der zu zitierenden Geister bezeichnet