Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/213

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zu erkennen war, bemächtigte sich der Dorfbewohner ein furchtbarer Schrecken. Es stand bei ihnen fest, daß es Spukgeister waren, die allabendlich ihr Wesen trieben. Am dritten Abend wurde die allgemeine Angst so groß, daß man beschloß, den Herrn Pfarrer zu ersuchen, sich in das Spukhaus zu bemühen. Der Pfarrer erschien mit einem Gebetbuch. Der erwähnte Bauernbursche, Karl Wolter war sein Name, ließ sich aber durch die Anwesenheit des Pfarrers nicht beirren. Er gefiel sich anscheinend in der Rolle, die Dorfbewohner und noch mehr die Dorfbewohnerinnen durch seine Fertigkeit im Bratpfannen- und Kartoffelwerfen in Angst zu versetzen. Als der Pfarrer im Spukhause erschien, da schliefen anscheinend die Spukgeister noch. Sehr bald begannen sie aber zu arbeiten. Teller, Gläser, Kartoffeln kamen geflogen; es blieb rätselhaft, woher alle diese Gegenstände kamen. Da plötzlich sauste eine Bratpfanne durch die Lüfte und traf den Herrn Pfarrer in ziemlich heftiger Weise in den Rücken. Der Pfarrer wurde selbst ein wenig ängstlich: „Liebe Gemeinde, sagte der Geistliche, solchen Mächten gegenüber bleibt uns nichts weiter übrig als zu beten.“

Da der Pfarrer gegen den Spuk nichts auszurichten vermochte, so wandten sich die geängstigten Dorfbewohner an die Polizei, denn es hatte ganz den Anschein, als sei der Teufel in leibhaftiger Gestalt im Dorfe erschienen und treibe in den Abendstunden die schlimmsten Allotria. Da faßte die Gendarmerie im Spukhause Posto. Dieser realen Macht gelang es sehr bald, festzustellen, daß der fingerfertige Bauernjunge Karl Wolter die Wurfgeschosse entsende. Die Gendarmen nahmen den jungen Mann fest und der Spuk hatte ein Ende. Karl Wolter hatte sich im Januar 1889 vor dem Schöffengericht in Werder wegen groben Unfugs zu verantworten. Er wurde von dem jetzigen Berliner Justizrat Dr. Bieber, der damals noch Referendar war, verteidigt und wegen groben Unfugs und vorsätzlicher Sachbeschädigung