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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

Er wurde selbstverständlich trotz aller Unschuldsbeteuerungen sofort verhaftet. Der Müllerlehrling bezichtigte bei allen seinen Vernehmungen den Schrader mit voller Bestimmtheit der Täterschaft. Da aber letzterer absolut zu keinem Geständnis zu bringen war, so ließ der Erste Staatsanwalt zu Halberstadt den Mann dreizehn volle Wochen in doppelte Eisen legen. Aber auch diese Folter brachte den Mann zu keinem Geständnis. Er wurde vor die Geschworenen gestellt und, da der Müllerlehrling seine Bezichtigung aufrecht hielt, wurde Schrader wegen Mordversuchs, vorsätzlicher Brandstiftung und Einbruchsdiebstahls zu 15 Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurteilt.

Am 1. Dezember 1876, an einem naßkalten, häßlichen Wintertage trat am Breiten Weg in Magdeburg ein junger Mann an einen Schutzmann mit den Worten heran: „Herr Wachtmeister, verhaften Sie mich!“ Der Schutzmann glaubte, einen Geistesgestörten vor sich zu haben. Der Beamte stutzte. „Verhaften Sie mich, Herr Wachtmeister,“ wiederholte der junge Mann mit fester Stimme. „Ich bin der Müllergeselle Günther. Ich habe vor sieben Jahren die Mühle bei Kroppenstedt in Brand gesteckt und den Mühlknappen Schrader wahrheitswidrig beschuldigt. Schrader sitzt unschuldig im Zuchthause. Ich bin inzwischen Geselle geworden, auf die Wanderschaft gegangen, ich finde aber nirgends Ruhe. Ich habe Gewissensbedrückungen. Hoffentlich lebt der arme Schrader noch, damit ich das ihm zugefügte schwere Unrecht wenigstens einigermaßen

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/20&oldid=- (Version vom 1.8.2018)