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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

nur ein kärgliches Einkommen, bisweilen war er aber im Besitz vielen Geldes. Es ergab sich auch, daß er viel in Verbrecherkreisen verkehrte. Er unterhielt, obwohl er verheiratet war, mit einer sehr anrüchigen, in Verbrecherkreisen bekannten Dirne ein intimes Liebesverhältnis. Er wurde in Verbrecherkreisen der Dicke genannt. In diesen Kreisen war es auch bekannt, daß Dieckhoff der Liebhaber mehrerer alter, reicher Frauen sei, ja, es wurde festgestellt, daß er eines Tages eine Räuberbande organisiert habe. Er versah eine Anzahl Verbrecher mit falschen Bärten, Schuß- und Stichwaffen und unternahm mit diesen Raubzüge in die Provinz. Ganz besonders soll die Räuberbande Gutshöfe überfallen und ausgeraubt haben.

Im November 1883 hatte sich Dieckhoff vor dem Schwurgericht Berlin I wegen Mordes und Raubes in zwei Fällen zu verantworten. Trotz beharrlichen Leugnens wurde er nach vierzehntägiger Verhandlung wegen schweren Raubes in zwei Fällen, auf Grund des § 251 des Straf-Gesetzbuches, zweimal zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.


Der Neustettiner Synagogenbrand-Prozeß.

Der Antisemitismus fand den günstigsten Boden in der Provinz Pommern. In Neustettin und den umliegenden Ortschaften brachen im Sommer 1881

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/45&oldid=- (Version vom 1.8.2018)