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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

Frau Schechtels an heftigem Erbrechen. Sie verlangte ebenfalls vergeblich nach einem Arzt. Nach etwa vierzehn Tagen starb die Frau.

Als die Verwandten der ersten Frau die Todesnachricht erhielten, erstatteten sie Anzeige. Die Behörde stellte fest, daß die zweite Frau unter genau denselben Krankheitserscheinungen gestorben war, wie die erste, und daß Schechtel, als seine zweite Frau noch vollständig gesund war, sich wiederum mit dem Verlag der Berliner Heiratszeitung wegen Vermittlung einer Ehe mit einer dritten Frau in Verbindung gesetzt hatte. Die Stargarder Staatsanwaltschaft ordnete sofort die Ausgrabung und Sezierung der Leichen beider verstorbenen Frauen an. Es ergab sich, daß beide Frauen an Arsenikvergiftung gestorben waren. Der Berliner Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Long und der Berliner Gerichtschemiker Dr. Carl Bischoff bekundeten übereinstimmend: Schechtel habe beide Frauen geradezu mit Arsenik gefüttert. Im Magen und in den Eingeweiden habe sich soviel Arsenik gefunden, daß sie notwendig daran sterben mußten.

Schechtel wurde daraufhin sogleich verhaftet. Er hatte sich Anfang Mai 1887 vor dem Stargarder Schwurgericht wegen Ermordung seiner beiden Ehefrauen zu verantworten. Ergreifend war es, als seine Kinder aus erster Ehe – die zweite Ehe war kinderlos – als Belastungszeugen gegen den Vater auftraten. Die Kinder schilderten mit tränenerstickter Stimme, wie ihre liebe Mutter den Vater angefleht habe, einen Arzt

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/68&oldid=- (Version vom 1.8.2018)