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geboren und erzogen, wisse alle Gelegenheit bei Tag und Nacht und habe mit Brandlegung gedroht; sie hofften daher, man werde ihn, der seinen Urphaid gebrochen und mit Brand gedroht habe, hinrichten lassen.“ Die Procedur endete mit abermaliger Verhaftung und Landesverweisung.

Blutschande wurde, wie auch Einbruch und Ehebruch, um 1571 nicht mehr mit dem Tode, sondern mit Thurm, Pranger und Landesverweisung bestraft. „Vormals wurde eine Ehebrecherin in einen Sack gestoßen und mit dem Henker bestraft.“

Prügelstrafe wurde bei kleinen Diebstählen verhängt.

Durch die Folter wollte man, wie oben beim 35. Abt berichtet wurde, nicht strafen, sondern Geständnisse erzwingen. Die nach überstandener Folter verhängte Strafe war meist weit weniger qualvoll, als die Folter, z. B. bei folgender Procedur: Mich. Paurnfeindt, Weber und Gütler in Ornbau, lebte in Feindschaft mit seinen theils heilsbronnischen, theils eichstättischen Ortsnachbarn, besonders aber mit den heilsbronnischen Bauern in Hirschlach. Er bedrohte seine Feinde nicht nur mündlich in den Wirthshäusern mit Brandlegung, sondern auch schriftlich, indem er „Feindsbrief und Abklage“ nach Hirschlach schickte, von wo aus man Anzeige nach Heilsbronn machte. Der Richter Hartung machte von dem Kriminalfall beim Markgrafen Georg und dem Hofgericht Anzeige. Mit Hartung einverstanden waren der eichstättische Pfleger von Leonrod zu Arberg und die Gemeindeverwaltung in Ornbau, welche insgesammt wünschten, eines so gefährlichen Menschen durch dessen Hinrichtung auf immer los zu werden. Sie beriefen sich auf Artikel 153 der markgräflichen Halsgerichtsordnung, laut welchem im vorliegenden Falle auf Todesstrafe erkannt werden konnte. Sie stellten dem Markgrafen vor: „Daß er als von Gott verordnete Obrigkeit schuldig sei, die Bosheit zu strafen und die Frommen zu schützen, auch zum warnenden Exempel für dergleichen muthwillige Leute, deren dieser Zeit (1534) allenthalben viele seien.“ Der Vogt und Hofrichter Georg Keck ließ den Delinquenten verhaften und nach Ansbach bringen. Man fand bei ihm zwei Feinds- oder Absagebriefe, gerichtet

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 589. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/605&oldid=- (Version vom 1.8.2018)