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berufen wurden, ergab sich, daß des Pfarrers Frau von dem Kläger unter dem Thor zu Nürnberg geschlagen worden war. Dem Spruch des Richters und der beiden Theidingsmänner zufolge mußte der Kläger an die Pfarrersfrau als Vergütung für die empfangenen Schläge neun Pfund zahlen. Schließlich verglichen sich beide Theile durch Handgelübde dahin: „Wer diesen Vergleich bricht, zahlt 4 fl. an den Abt.“

Der nächstfolgende Pfarrer Joh. Herzog klagt wegen Zehntbeeinträchtigung. Der Abt Schopper entscheidet: „Dem Pfarrer gebührt der Blutzehnte auch von importirten Schweinen. Gänsen etc., wenn sie nicht auswärts verzehntet worden sind u. s. w.“ In Folge dieser Entscheidung brachte des Häfners Frau nach langem Hader eine schuldige Zehntgans in das Pfarrhaus, schon beim Eintritt schmähend über den eben abwesenden „Bösewichts-, Diebs- und Hurenpfaffen.“ Die Pfarrerin entgegnete: „Du Hure bringst mir die Gans!“ riß dann die Überbringerin zu Boden, schlug sie mit Fäusten und trat sie mit Füßen unter Assistenz der herbeigerufenen Magd. Der Abt, bei welchem der Pfarrer wegen dieses Vorfalls eine Klagschrift eingereicht hatte, beauftragte den Granarius sammt dem Cellarius und dem Richter Hartung, den Handel auszutragen. Pfarrer und Pfarrerin waren bereit, sich zu vergleichen; Häfner und Häfnerin aber erklärten: „sie wollten die Sache mit Recht austragen, und sollte ihr Häuslein darauf gehen.“ Gleichzeitig wurde der Pfarrer wegen Schmähungen über das Gericht von einem andern Parochianen denunzirt und zog den Kürzeren. Gleichzeitig stellte der Pfarrer den Antrag beim Abt, entweder ihm die Wirthschaftsgerechtigkeit zu ertheilen, oder seine Besoldung zu bessern; würde ihm weder das Eine noch das Andere gestattet, so müsse er seine Pfarrstelle aufgeben.“ Der Wildmeister und der Kastner Jäger in Kadolzburg befürworteten beim Abt das erstere Begehren, weil durch Ertheilung der Schenkgerechtigkeit, durch das Umgeld der herrschaftlichen Kasse ein Gewinn zugehe. Der Abt war aber anderer Meinung und dekretirte: „Über den Pfarrer Herzog und sein unordentliches Leben wird von den Ammerndorfern stets geklagt. Wirthschaft

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)