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Diplomen der Kaiser Philipp und Rudolf zufolge, schon sehr früh begütert. Der größte Theil des Dorfes wurde jedoch nicht vom Kloster, sondern von den Burggrafen acquirirt, und diese waren, wie das Kloster, darauf bedacht, durch kaiserliche Bestätigungs- und Schutzbriefe sich das Errungene zu sichern. Der Burggraf Friedrich III. erbat sich 1282 nicht nur vom Kaiser Rudolph, sondern auch von den Kurfürsten Bestätigungs- und Schutzbriefe bezüglich seiner Errungenschaften in Lenkersheim, Erlbach und Bruck. (Schütz, S. 125–27.) Seinem Sohne Friedrich IV. und dessen Frau, Margaretha, überließ der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) die Gefälle von vier Höfen in Lenkersheim für 130 Pfund Heller. Wie dieser Erlös von dem Abt, durch welchen das Kloster seine ersten Besitzungen im Ries erhielt, zu Acquisitionen daselbst verwendet wurde, wird unten bei Nördlingen berichtet werden.


16. Mörlbach,

Pfarrdorf. Daß der Ritter Leuboldus Hübschmann von Habelsheim dem Kloster Heilsbronn Gefälle in Mörlbach schenkte, ist soeben berichtet worden. Das Kloster erwarb daselbst noch mehrere Gefälle und Güter. Über die Jurisdiktion daselbst stritt es mit der Stadt Rothenburg. Wie der Kaiser Friedrich III. i. J. 1474, zwei Tage nach seiner Anwesenheit in Heilsbronn, zu Gunsten des Klosters darüber entschied, ist oben beim 23. Abt Wegel berichtet worden.


17. Oberndorf,

Kirchdorf, Filial von Ipsheim. 1371 kaufte das Kloster für 200 Pfund von Friedrich von Selteneck 4 Tgw. Wiesen und 8 Mgn. Äcker in Oberndorfer Mark an der Aisch, und 1435 von dem Nürnberger Bürger Hermann von Massenhausen 4 Tgw. Wiesen.


18. Ottenhofen,

Pfarrdorf. Das Kloster erwarb dort nur Weniges.


19. Pfaffenhofen,

Kirchdorf, Filial von Buchheim. Daß Seyfried von Gößheim

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 384. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/386&oldid=- (Version vom 1.8.2018)