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schon in dem Abschnitt von der „Reformation in Franken“ dargelegt wurde, im Jahre 1528 gemeinsam eine Kirchenvisitation in ihren Gebieten vornehmen und gemeinsam eine „Kirchenordnung“ ausarbeiten, die 1533 eingeführt wurde. Die Pfarrei Sachsen wurde dabei stets zum Markgrafentum gerechnet, weil in Ansbach das Patronat über die Stelle seinen Sitz hatte.

 Zur Aufsicht über die Pfarrer und Gemeinden wurden durch markgräfliche Verordnung schon 1528 „Superattendenten“ bestellt, hervorragende Geistliche, die von ihren Pfarrsitzen aus ihren Kirchenkreis leiten sollten. Doch hat sich diese Einrichtung nicht bewährt, da eine einheitliche Kirchenbehörde im Lande fehlte. Nur zur Prüfung der anzustellenden Geistlichen war eine Art Kommission in Ansbach vorgesehen, und ebenso zur Erledigung von Ehesachen. Eine festere Ordnung wurde erst durch die „Kapitels- und Synodalordnung“ vom 26. Oktober 1556 hergestellt. Durch diese wurde das Ansbacher Land in zehn „Kapitel“ mit je einem Dekan an der Spitze eingeteilt, wobei die Pfarrei Sachsen dem Dekanat Leutershausen zugewiesen wurde. Jährlich sollte in jedem Dekanat eine „Synode“ zur Besprechung kirchlicher Fragen abgehalten werden. In Ansbach wurde ein besonderes, aus geistlichen und weltlichen Herren bestehendes Ehegericht eingesetzt, dem später auch die kirchliche Zucht und Ordnung übertragen wurde und das schließlich die gesamte Kirchenleitung führte. Es hieß das „Konsistorium“. Zum Geschäftsbereich dieser Kirchenbehörde zählte etwa seit dem Jahre 1580 alles, was heute noch Aufgabe einer Kirchenbehörde ist: Prüfung der Geistlichen, Anstellung, Beförderung, Versetzung und Entlassung derselben, Aufsicht über ihren Lebenswandel und ihre Amtsführung, Aufsicht über Lehre und kirchliche Ordnung, Kirchenvisitationen, kirchliche Bauten und kirchliches Vermögen usw., daneben auch noch, wie schon gesagt, die Ehesachen, und weiterhin das Schulwesen.

 In Ansbach bestand damals und bis in die neuere Zeit herein kein Dekanat; die dortigen Geistlichen unterstanden unmittelbar der obersten Kirchenbehörde. Daher kam es, daß Sachsen zum nächstgelegenen Dekanate geschlagen wurde, zu Leutershausen. Vorübergehend wurde dieses Dekanat nach Lehrberg verlegt, aber von 1636 an befand es sich dauernd in Leutershausen. Erst unter der bayerischen Regierung wurde eine neue Einteilung der Dekanate vorgenommen und dabei Sachsen nach Windsbach überwiesen (1812). Diese ganz unzweckmäßige Zuteilung wurde 1883 wieder beseitigt und die Pfarrei Sachsen dem seinerzeit durch die bayerische Regierung neugeschaffenen Dekanat Ansbach einverleibt.

 Im Jahre 1594 erschien eine neue „Konsistorialordnung“, nach der das Konsistorium aus drei geistlichen und drei weltlichen Mitgliedern