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d. h. abgesetzt, weil er sich unehrerbietig gegen ihn benommen haben soll. Es stand aber dieser nürnbergische Amtspfleger der Schule in Sachsen überhaupt nicht freundlich gegenüber; denn alsbald nach der Abschaffung des Sachsener Schulmeisters zog er einen nicht unerheblichen Teil des Einkommens, den derselbe aus der Sebastiansstiftung bezogen hatte, von Sachsen nach Lichtenau, um die dortige Schule aufzubessern. Im Jahr darauf (1576) kam Pfarrer Eberhard Löscher nach Sachsen, der wieder selbst die Schule hielt. Er gab den Unterricht bis 1591, wo ihm die Arbeit doch zuviel wurde. Schon im Jahre 1580 wollte er eine geeignete Hilfe bei seiner Schultätigkeit haben, weshalb er den alten Mesner, der weder lesen noch schreiben und auch in der Kirche nicht vorsingen konnte, nicht mehr wählen lassen wollte, um einen geeigneteren Mann auf die Mesnerstelle zu bringen. Aber der Lichtenauer Pfleger im Verein mit den beiden nürnbergischen Gotteshauspflegern hintertrieb diesen Plan und befahl unter Mißachtung des geltenden Wahlrechtes, den Mesner weiter in seinem Dienst zu belassen. Doch scheint sich dann der Sohn des alten Mesners die nötigen Kenntnisse angeeignet zu haben, der dann 1595 seinem Vater im Mesnerdienste folgte und vermutlich schon vorher von 1591 ab die Schule führte. Er hieß Hans Weiß. Näheres ist uns aus dieser Zeit nicht bekannt.

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 Daß im Dreißigjährigen Kriege von 1632 an keine Schule mehr in Sachsen gehalten werden konnte, ergab sich von selbst aus der grausigen Lage der Zeit. Das Pfarrhaus brannte 1633 ab, das Mesnerhaus vermutlich noch im gleichen Jahre, und die ganze Bevölkerung wurde verstört, zerstreut und großenteils zugrunde gerichtet. Erst nach dem Kriege, im Jahre 1652, hören wir wieder von einem Schulmeister, namens Matthias Hoffmann, der eigentlich ein Schneidermeister war, aber daneben noch den Mesner- und Schuldienst versah. Er hatte jedenfalls ein eigenes Haus in Sachsen, da das Mesnerhaus erst 1682 wieder aufgebaut wurde; dieses sein Haus wird er auch zum Schulunterricht benützt haben. Als Hoffmann altersschwach geworden war und den Dienst nicht mehr versehen konnte, wurde – wohl um 1677 – Stephan Alberti, genannt „Steurer“, als „Schulmeister“ angenommen. Er war aus Lauf gebürtig und vorher in Großhaslach tätig. Bei seiner Wahl verlangte das nürnbergische Amt Lichtenau zum erstenmal offen das Bestätigungs- und Bestellungsrecht, und zwar sowohl für den Mesner- wie für den Schuldienst. Für erstgenannten Dienst geschah dies ganz zweifellos zu Unrecht, und die Kirchenbehörde in Ansbach hat das auch niemals zugestanden. Bezüglich des Schuldienstes konnte eher ein gewisses Recht geltend gemacht werden; aber auch da tat es Nürnberg nicht aus Fürsorge für dieses Amt, denn davon hat Sachsen nie etwas zu spüren