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sehr baufällig geschildert, dazu seien die Räume sehr beschränkt. Ein abermaliger Neubau wurde dringend. Seit 1874 wurden Verhandlungen darüber geführt. Die Sache zog sich aber in die Länge, weil die Baupflicht strittig war. Die Kirchenstiftung konnte nicht eintreten, da ihre Mittel nicht zureichten; so erhob sich die Frage, ob nicht der Staat als Rechtsnachfolger der markgräflichen Regierung einzutreten habe. Das Ministerium verneinte unterm 14. Oktober 1882 die Baupflicht des Staates. Der Weg gerichtlicher Klage wurde daraufhin nicht beschritten, sondern es wurde zur Kostendeckung wieder die alte Nothelferin, die Sebastiansstiftung, beigezogen. Soweit deren Mittel nicht ausreichten, trat die Schulgemeinde ein. Das Haus wurde 1884 gebaut, am 1. Dezember eingeweiht. Als Bauplatz wurde nicht nur der zum bisherigen Schul- und Mesnerhaus gehörige Raum verwendet, sondern auch noch der Platz des Nachbaranwesens Hs.–Nr. 24 (Böhmländer), das 1881 abgebrannt war. Da auch dieses neue Schulhaus an Stelle des alten Mesnerhauses und als Ersatz für dieses errichtet wurde, hat es die Bestimmung und den Zweck des alten Hauses mitübernommen und hat darum auch heute noch als Mesnerhaus zu gelten. Nur soweit Schulsäle neben der Wohnung eingebaut wurden, hat es seine Bestimmung verändert und ist zugleich als Schulhaus anzusehen. Solange Kirchendienst und Schuldienst vereinigt blieben, war dieses Verhältnis selbstverständlich und gab zu keinerlei Schwierigkeiten Anlaß. Erst als 1919 beide gesetzlich getrennt wurden, mußte auch bezüglich des Schul- und Mesnerhauses eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung erfolgen. Wie diese geschah, ist bereits in dem Abschnitt vom Kirchengut (Kirchenstiftung) berichtet worden (S. 211).

 In dem neuen Schulhause von 1884 wurden drei Lehrzimmer eingerichtet, da man voraussah, daß bei der großen Schülerzahl zwei Räume nicht mehr genügten. Im Jahre 1892 wurde denn auch eine dritte Lehrstelle, zunächst Gehilfenstelle, errichtet. Nachdem 1902 die zweite ständige Schulstelle geschaffen worden war, mußte für den zweiten Lehrer eine eigene Wohnung gebaut werden, was am Ende des Dorfes in der Richtung gegen Volkersdorf geschah.


d) Das Einkommen der Schule

 Wie schon betont wurde, bezog ursprünglich der Lehrer nur das für jedes Kind zu entrichtende Schulgeld, das wöchentlich einen Kreuzer betrug. Wenn auch der Kreuzer damals einen Kaufwert von etwa 30 Reichspfennigen besaß, so reichte dieses Einkommen doch bei weitem nicht zu einem auskömmlichen Lebensunterhalte, zumal der Schulbesuch recht unregelmäßig und oft mangelhaft geschah und