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den Wert von 22 Pfennigen heute (statt früher 52 Pfg). Zur Verschlechterung der Münzen trugen auch die sogenannten „Kipper und Wipper“ bei, Leute, die die guten Münzen beschnitten oder gar aus guten schlechte Münzen herstellten (Falschmünzer). Immer wieder mußte gegen diese scharf vorgegangen werden. So verstehen wir es, wenn wir in der Kirchenrechnung von Sachsen 1503 lesen: „Im Stock an guter und böser Münz 28 Pfund 18 Pfennige“; oder wenn es von der Klingelsackeinlage 1732 heißt, daß sich allerlei „verrufene Kreuzer“ darin fanden, die man nur zum halben Werte veräußern konnte.

 Im Jahre 1805 werden bei uns folgende Münzen aufgeführt:

1 Taler = 90 Kreuzer. – 1 Gulden = 60 Kreuzer.
1 Batzen = 5 Kreuzer. – 1 Kreuzer = 4 leichte oder 31/2 gemeine Pfennige.
1 Kaisergroschen = 12 Pfennig. – 20 Groschen = 1 Gulden.
 Dazu Zweigroschen-, Viergroschen- und Achtgroschenstücke.
1 Halbgulden = 1 Mark (nach damaliger Wertung).
1 Konventionstaler = 2 fl. 24 kr. Davon halbe und Viertelstaler.
1 Kronentaler = 2 fl. 42 kr. Davon wieder halbe und Viertelstaler.
1 Laubtaler = 2 fl. 45 kr. Davon auch halbe Taler.
1 preußischer Taler = 1 fl. 45 kr.
1 preußisches Achtgroschenstück = 35 kr., 1 Viergroschenstück = 171/2 kr., 1 Zweigroschenstück = 83/4 kr.

 Noch mannigfaltiger als die Münzen waren in Deutschland die Maße. Nicht nur jedes Land hatte hierin seine Eigenheit, sondern im gleichen Gebiete oft jede Stadt und jeder Bezirk. Es kann darum an dieser Stelle nur auf diejenigen Maße Rücksicht genommen werden, die um Ansbach und um Lichtenau Geltung besaßen. Es bestanden zwar auch hier noch Unterschiede zwischen dem markgräflichen und nürnbergischen Gebiete, doch waren diese nicht allzu groß.

 Als Längenmaß diente wohl überall der „Fuß“ oder „Schuh“, der vom menschlichen Fuße abgenommen und darum von Natur verschieden war. Der Nürnberger Schuh, der bei uns galt, maß 30,4 cm. Der später eingeführte bayerische Fuß hatte nur 29,2 cm. Er war in 12 Zoll eingeteilt zu je 2,4 cm. Ein größeres Maß war die Rute, die 10 Fuß lang war. – Vom Flächenmaß war schon beim Abschnitt von der „Landwirtschaft“ die Rede. Feld und Wald wurden nach Morgen, die Wiesen nach Tagwerk angegeben, beide nicht nach genau feststehenden Maßen, sondern nach der Arbeit, die man an einem „Morgen“ oder an einem „Tage“ darauf leisten konnte. Beide waren größer als das später unter der bayerischen Regierung als allgemeines Feldmaß eingeführte Tagwerk, nach dem auch heute noch