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die elf Anwesen war die Rutzenmühle und die Wirtschaft. Daneben gab es noch ein Hirtenhaus. In diesem Umfang ist die Dorfschaft geblieben bis in die Gegenwart herein. Es wurde nur im Jahre 1619 ein zweites Hirtenhaus an das erste angebaut und gleichzeitig einem wohl ins Abwesen gekommenen Ortsbürger, namens Lorenz Warter, gestattet, auf gemeindlichem Boden ein kleines Haus zu errichten, das dann in der Folgezeit als „Leerhaus“, d. i. als Haus ohne Grundbesitz, erscheint (Hs.–Nr. 5). Mitunter wurde ein Hof geteilt, aber dann später doch wieder zusammengenommen oder sonstwie verändert, wie die Hs.–Nr. 11 und 12, 16 und 17. Nur ein Hof wurde ganz aufgelassen (Nr. 15). Der Güterbestand der einzelnen Höfe unterlag freilich durch Käufe und Verkäufe vielfach großen Veränderungen, wie sich aus den alten, noch vorhandenen Grundstücksverzeichnissen deutlich ersehen läßt.

 In einer Dorfbeschreibung von 1550 heißt es: Die Gemeinde wählt jährlich um Martini zwei Bürgermeister, die vom Pfleger zu Lichtenau verpflichtet werden. Der Hirte hat zur Nutznießung drei Viertel Wiesmat hinter seinem Haus an der Rezat, dann ein Viertel Wiese am Altbach, die Ochsenwiese genannt, und zwei Wiesflecke „ober der Brücke“. Die Gemeinde besitzt weiter einen Wasen bei der Brücke gegen Lichtenau, den Innerbruckwasen genannt, dann den Bruckacker und einen Morgen Acker am Geislohe, weiter acht Morgen Gemeinholz gegen Ratzenwinden am Bruckacker und bei der „Flachsrösten“ gegen den Weickershof. Hutrecht hat Rutzendorf zum Teil gemeinsam mit Sachsen und Volkersdorf (siehe bei diesen Orten), dann „auf dem See (Egelsee) gegen Ratzenwinden über den Fraischstein“. Grund und Boden gehört dort am Egelsee den Orten Rutzendorf und Steinbach-Alberndorf gemeinsam, und beide sind dort zugleich mit Ratzenwinden zu hüten berechtigt. Weiter hat Rutzendorf das alleinige Hutrecht hinauf bis an den Ratzenwinder Grund, an das Lotterholz und an das Huff (nahe bei Steinhof), an den Strüthof und an den Weickershof, dort allerdings gemeinsam mit dem Strüthof. Dann auf dem wilden Wasen zwischen den Pfarräckern und den Feldern des Strüthofs und des Weickershofs, hier zugleich mit Weickershof und Oberrammersdorf. Endlich mit Steinbach und Alberndorf zusammen auf den oberen Wiesen an der Rezat bis zum unteren Büchenwasen, und jenseits der Rezat auf den Wiesen bis zum Einfluß des Büchenbaches. Der „Lindenwasen“, der „hinauf an dem markgräflichen Gut“ liegt, also aufwärts von Hs.–Nr. 19 (jetzt Reim), gehört allein der Gemeinde Rutzendorf, die dort auch einen Egarten (brachliegendes Land) und einen halben Morgen Holz besitzt.

 Um 1810 hören wir von 19 Feuerstellen mit Einschluß der Hirten- und Hofhäuser, entsprechend der noch heute gültigen Hausnummernzahl.