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ihnen zur Seite gestellt, im königlichen Theile Statthalter genannt, Heinrich Ranzau, der Sohn des Oberfeldherrn. Sie aber, und noch mehr die Kirchspielvögte, klagen, daß sie mit Arbeit beschwert, ihrem Hauswesen entzogen und karg abgefunden seien, bitten wiederholt wenigstens um Steuerfreiheit für sich und ihre Aecker, werden aber ausweichend beschieden.

Hier aber drängt sich eine Frage auf, die nicht zu umgehen und doch nur durch Vermuthung nach unsichern Spuren zu beantworten ist: „was wurde aus der wöchentlichen Landesversammlung?“ Es liegt auf der flachen Hand, daß sie nicht fortdauern konnte nach Aufhebung der Achtundvierzig; aber was trat an ihre Stelle? Gehalten war sie nach beendigtem Markt in Heide, und dieser Markt blieb; also die Berathenden waren beisammen und an Fragen, die zwischen verschiedenen Kirchspielen streitig waren, Aufgaben, zu denen sich verschiedene Kirchspiele vereinigen mußten, konnte es nicht fehlen. Da muß die Regierung des Mitteltheils, der Herzog Johann von Hadersleben, verboten haben dergleichen Fragen in Heide in pleno zu berathen und gefordert haben, daß sie durch Deputirte der Gemeinde des Landes Dithmarschen (Vullmechtige der Gemene des Landes Dithmarschen) sollten ausgetragen werden. Ist diese Annahme richtig, so ist damit die Erklärung des Einganges eines Actenstückes vom Jahre 1563 gefunden. Es ist das Creditiv des Landvogts Wolt Reimers, um gegen ein Verbot der Kornausfuhr zu suppliciren, welches beginnt: „Wy Vullmechtigen wegen des ganzen Landes und der Gemene des Landes Dithmarschen.“

Die Ersteren sind natürlich zu diesem Zwecke deputirte Männer des Landes; aber vergebens frage ich, was neben ihnen die zweiten sind, wenn nicht Deputirte einer bestimmten Commune, welche Gemene des Landes Dithmarschen hieß; und daraus, daß das Actenstück das Wappen des Mitteltheils führt, müssen wir schließen, daß diese Gemeine des Landes Dithmarschen von den Deputirten des Mitteltheils gebildet wurde, welche bereits constituirt war. Die Frage ist aber wichtig, weil sie einen Fingerzeig auf den ersten Keim der späteren Landesversammlung geben würde.

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/141&oldid=- (Version vom 14.6.2018)