Seite:Geschichte Dithmarschens Kolster 1873.pdf/145

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hineingezogen wurde, im Falle sich dieser Kenntniß zu bedienen. Das neue Landrecht aber war in hochwichtigen Punkten, in Erb- und Eherecht, umgestaltet, und, was noch viel schlimmer war, es hatte einen Ausgleich mit dem in den Herzogtümern angestrebten Recht angestrebt. Die Folge war, daß das Rechtsbewußtsein im Volke verschwinden mußte, dem ohnehin ja seine bisherige Thätigkeit in den Gerichten entzogen war und das die Anwendung von Rechtsprincipien vor sich sah, die mit seinem alten Recht in Widerspruch standen. So war nach dieser Seite hin davon die Folge eine allgemeine Rechtsunsicherheit. Noch viel schlimmer aber war die zweite Folge, daß durch die Anwendung und Hineinziehung des fremden Rechtes, besonders des römischen, den Mächtigen, sei’s den Fürsten, sei’s dem großen Besitz und Einflußreichen im Lande, eine Handhabe geboten war, unter mehr oder minder scheinbarem Vorwand das Recht zu brechen und ihrer Willkühr Raum zu schaffen. Ein zweites, was damals zur Entscheidung kam, war die Theilung des Landes in drei Theile. Sie zerriß viel eng Zusammengehöriges. Die halbe Marsch des Kirchspiels Marne ward zum Südertheil, die andere zum Mitteltheil, vom Kirchspiel Meldorf die südliche Hälfte zum Südertheil, die nördliche zum Mitteltheil geschlagen, das Kirchspiel Albersdorf fiel dem Mitteltheil zu, außer seiner Dorfschaft Tensbüttel, die dem Südertheil zugelegt war, ebenso wie die ganz von Norderdithmarschen eingeschlossene Dorfschaft Fedderingen; eben so kam vom Kirchspiel Hemmingstedt die Geest zum Südertheil, die Marsch zum Mitteltheil. Glücklicherweise ist diese Scheidung nicht geblieben. Der Südertheil fiel durchs Loos dem König, der Mitteltheil Herzog Johann von Hadersleben, der Nordertheil Herzog Adolf von Gottorp zu. Zuvor hatten die Fürsten unter sich Verabredungen getroffen, um möglichst zu verhüten, daß von Dithmarschen ein Theil in die Hände eines fremden Herrscherhauses komme, sei’s durch Verpfändung, sei’s durch andere Eventualitäten. Erst im November 1571 leisteten die Einwohner ihren neuen Fürsten den Eid der Treue, 5000 in Heide, 4000 in Lunden, 3000 in Meldorf. Von den Fürsten war

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/145&oldid=- (Version vom 14.6.2018)