Seite:Geschichte Dithmarschens Kolster 1873.pdf/322

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alda sc. in Dithmarschen, wie berühret, nicht autoritate magistratus municipalis, cui tamen ob necessitatem etiam per modum praecepti et indictionis ac imperii sine consensu communitatis indicendi collectas jus, quod est de regalibus non competit. Sixtin. de regalibus l. 2. c. 14. Schatzungen angeordnet werden, sondern von etlichen, welche von den Kirchspielen dahin gevollmächtiget seien, daß sie bereden, was sie zu Erhaltung jedweden Kirchspiels, deren Einwohnern und des Landes Wohlfahrt und sonsten nöthig zu sein erachten, und ihnen solches zu reifern Erwegung hinterbringen. Gestalt auch vor diesem niemals Schatzungen angeschlagen, die nicht vorhero in den Kirchspielen absonderlich beredet, da jedwedern, wohin solches zu verwenden kund gethan worden. Huc usque Preusser. Wie man nun nachdem hausgehalten und was Nutzen das Land davon gehabt, ist bekannt, dürft I. Hochfürstl. Durchlaucht wol, fürchte aber zu spät, erfahren.

„Anno 1638 mense Junii hat der Herzog auch auf Angeben des Johann Fehrings das Namen Geld oder Namen Schatz sub specie einer Erleichterung der großen Capitalisten, so aber nur zu Bedrückung der Armen in der That gehet, angeordnet, wogegen die Armen und der Mittelmann auch sofort supplicirt; allein weilen Fehring zu mächtig, sind sie nicht erhöret worden, wiewol doch Gott sie nicht gänzlich unerhöret gelassen. Denn nach wenig Jahren, nemlich 1641 im August, hat Fehring mit der Kirche zu Lunden Vorstehern, als Predigern und Aeltesten des Kirchspiels, denen die Gemeinde beigetreten, einen Streit wegen 3800 Mark angefangen und seinem Brauch nach in seinen Seckel endlich spielen wollen, wogegen sich dieselben, besondern der Pastor Johann Wendeler, gesetzet und den Proceß in der Fürstlichen Canzelei anhängig gemacht, Nach welchem der Pastor theils mit heimlichen Schreiben an Ihro Durchlaucht, theils mit mündlicher Relation, theils mit öffentlichen harten Gebeten von der Kanzel so viel zuwege gebracht, daß Ihro Durchlaucht eine heimliche Inquisition anstellen lassen, woraus dann 50 Artikeln formiret und nachdem die Sentenz zwischen ihm, dem Fehring, und dem Kirchspiel

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 303. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/322&oldid=- (Version vom 14.6.2018)