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bekunden das Strafrecht. Nachdem Sonntags in der Kirche der Glauben gesungen, wurden die Wirthshäuser untersucht und die vorgefundenen Branntweintrinker bestraft.

1582 schlossen Bürgermeister und Rath einen Kontrakt mit dem Pförtner Heinrich Lüttringhaus über die Thorwache.

Zwei Pforten waren am Eingange der Freiheit vorhanden, die durch einen viereckigen Thurm vertheidigt wurden. Nachts mußte der Pförtner das Doppelthor schließen und die Schlüssel zum Bürgermeister bringen. Die vorderste Pforte wurde bei Tage gehütet und durften namentlich die Schweine nicht herauslaufen; im Innern müssen solche also volle Freiheit genossen haben.

Das Wasserthor wurde von St. Catharina bis Lichtmeß verschlossen, denn eine Leitung am Heiligenborn versah den Ort mit Wasser.

Unverantwortlicher Weise hat man diese in neuerer Zeit zu Grunde gehen lassen und in trocknen Jahren die Frauen zum Wassertragen, aus der in der Tiefe strömenden Ruhr, verurtheilt.

Ein Theil der Bleiröhren liegt noch im Felde, andere wurden in unsern Tagen geraubt und eine rasche und tüchtige Herstellung gehört zu den dringendsten Bedürfnissen der Freiheit Wetter. Übel achtet der selige Gemeindevorstand das heilsame Werk unserer ärmern, allein gemeinsinnigern Vorfahren.

Des Pförtners Amt war ferner, die Bürgerdienste bei Uferdeckungen und Wegebauten zu beaufsichtigen, Feld und Wald zu hüten, Pfändungen auf Befehl des Raths vorzunehmen und Botschaft zu gehen. In Abwesenheit wahrte seine Frau die Pforte. Für diese Dienstleistungen wurden ihm zugewiesen: das Pfortenhaus nebst Garten und Land auf den holden Wege und ein Birnbaum, gegen eine jährliche Pacht von einem Thaler.

1713 wurde ein ähnlicher Kontrakt mit Lud. Diergarde und seiner Frau Catharina Butz vollzogen, mit dem Zusatz: daß der Pförtner gleichzeitig das Amt eines Nachtwächters vom 1. November bis 1. März übernehme. Als weitere Vergütung wurde das Recht zugestanden, zwei Kühe und ein Schwein auf die Gemeindeweide treiben zu dürfen. Diese Einrichtung, Tag und Nacht beschäftigt zu sein, muß nicht entsprochen haben, denn 1722 hielt der Magistrat einen Verding ab über die Kornwacht, von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens zu blasen und zu singen; jedes Haus vergütete dafür jährlich 51/2 Stüver.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Harkort: Geschichte des Dorfs, der Burg und der Freiheit Wetter. Gustav Butz, Hagen 1856, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Wetter.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)