Privilegienschutz. – Übergewicht und Überhebung des holländischen Buchhandels. – Verfall der deutschen Buchausstattung. – Der niederländische Buchhandel in seinen Beziehungen zum Meßverkehr. (Christoph Plantin. Die Elseviere.) ... 448
Neuntes Kapitel.
Die Büchercensur und die Preßverfolgungen.
Historische Einleitung. Das Altertum. – Verhalten der Kirche. Censurrecht der Universitäten. – Erstes Auftreten nach Erfindung der Buchdruckerkunst: Köln. – Vorgehen der Kirche ohne Rücksicht auf den Staat: Mainz. – Die Bullen Sixtus’ IV., Alexanders VI. und Leo’s X. – Das Wormser Edikt. Eintreten des Staats. – Die Reichs-Preßverordnungen. – Der Begriff des Libells und der Famosschrift. – Schwächliches Verhalten der Protestanten. – Censur in Österreich. – In Bayern. Katalog erlaubter Bücher. Verfahren gegen Schwenckfeldianer. – Die protestantischen Reichsstädte. Straßburg. Nürnberg. (Hans Sachs.) Augsburg. Ulm. Frankfurt a. M. – Basel. Zürich. – Die geistlichen Kurfürstentümer. – Böhmen und Schlesien. – Kurpfalz. – Brandenburg. – Sachsen. – Die kleinen Territorien. ... 522
Zehntes Kapitel.
Die frankfurter Bücherkommission.
Weltlage im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts. – Die Jesuiten. – Erste Andeutungen über die Kommission. Zweck derselben. – Kurzsichtigkeit des frankfurter Rats. – Definitive Einsetzung durch Rudolf II. – Allmähliches Hervortreten ihrer Ziele. – Rekonstruktion im Jahre 1608. – Widerstand von Kursachsen und Pfalz. – Weiterentwickelung der Übergriffe. – Personalien. – Direktes Eingreifen des kaiserlichen Hofs. – Die Pflichtexemplare. – Neubeginn der Bedrückungen nach dem Westfälischen Frieden. – Die Bücherkommissare Hörnigk und Sperling. – Die Büchertaxe. – Klagen über Schäden im Buchhandel. – Steigerung der Chikanen. – Auftreten der evangelischen Reichsstände. – Der Bücherkommissar Vollmar und seine neue Instruktion. – Vorbereitung einer Wandlung in den Geschäftsformen des Buchhandels. ... 608
Elftes Kapitel.
Der Nachdruck.
Bedeutung des Urheberrechts für den Buchhandel. – Spuren ausdrücklicher Anerkennung des Urheberrechts bei den Römern fehlen. – Klagen über den Nachdruck nach Erfindung der Buchdruckerkunst; Verlangen nach einem Schutz gegen den Nachdruck. – Schutz gewährt durch Privilegien des Kaisers, wie der Territorialherrschaften. – Kein rechtlicher Schutz des Urheberrechts ohne Privilegium. – Rechtliche Natur der Privilegien gegen den Nachdruck. – Gesetzliches Verbot des Nachdrucks. – Charakter des vom Gesetz verbotenen Nachdrucks. .. 736
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite XXII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_00.djvu/021&oldid=- (Version vom 1.8.2018)