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habe, so mußte solchen Erfolgen doch jedenfalls eine ausgedehntere Thätigkeit vorangegangen sein, als sie die wenigen bekannten Drucke erkennen lassen.

Übrigens wird der frühe Anfang des baseler Buchdrucks durch keine Thatsache in ein helleres Licht gestellt, als durch jenen ältesten aller Druckerstrikes, welchen die dortigen „Buchdruckerknechte“ im Jahre 1471 gegen „die Meister, so die Bücher drucken“ durchsetzten.[1] Die Gesellen verbanden sich nämlich untereinander gegen ihre Meister und verließen, da sie sich in ihren Rechten beeinträchtigt glaubten, die Arbeit. So entleerten sich denn die Offizinen, und es kam zu langwierigen Streitigkeiten, die schließlich in Güte beigelegt wurden. Die am Ende des Jahres 1471 zu Stande gebrachte Vereinbarung lautet, ins Hochdeutsche übersetzt, im Gerichtsprotokoll also: „Demnach ist zwischen den Meistern, welche Bücher drucken, einerseits, sowie den Gesellen andernteils durch die Herren Urteilsprecher folgende gütliche Vereinbarung und nachstehender Vertrag beschlossen worden: Die Gesellen sollen heute wieder an ihre Arbeit gehen, dieselbe zur Zufriedenheit ihrer Meister und zur eigenen Ehre verrichten, sich auch sonst im Dienste gebührlich betragen und sich namentlich davor hüten, Bündnisse unter sich einzugehen. Desgleichen sollen auch die Meister die Gesellen halten und ihnen zukommen ( wörtlich: sehen), lassen, was billig ist, mit Essen, Trinken u. s. w. Sollte es sich ereignen, daß einer, zwei oder mehrere unter den Gesellen sich aufrührerisch zeigten und Widerstand leisteten (etwas unwilles fürnemen), so sollen die Meister den Betreffenden, je nach Verhältnis des jährlichen Lohnes, auszahlen und verabschieden. Ebenso sollen die Gesellen, wenn ihnen von den Meistern etwas überbunden (zugemutet) wird, das über Gebühr ist, den Abschied nehmen und jene haben ihnen den Dienstlohn (lidlon) ebenfalls nach Verhältnis (des bedungenen) auszurichten. Bei diesem Entschied hat es zu bleiben, alles ehrbar und redlich („ohne Gefährde“).“

Abgesehen davon, daß aus dieser Urkunde das Bestehen einer größern Anzahl von Druckwerkstätten zu Basel schon im Jahre 1471 hervorgeht, liegt es auch auf der Hand, daß, bevor die Verhältnisse eines Gewerbes zu so großer Bedeutung heranwachsen konnten, wie sie ein in allen Phasen ausgebildeter Arbeiterstrike bekundet, ihre Entwickelung von den ersten Anfängen bis zu den Lebensäußerungen eines groß gewordenen Standes schon einen größern Zeitraum in Anspruch nehmen mußte.


Fußnoten

  1. Basler Taschenbuch auf das Jahr 1863, S. 250 in dem Aufsatz des Herausgebers D. A. Fechter: „Beiträge zur ältesten Geschichte der Buchdruckerkunst in Basel“, S. 245–258.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_02.djvu/048&oldid=- (Version vom 1.8.2018)