ulmer „Einigungsbuch“, einer Art von Schuldhändelprotokoll, mit dem Vermerk, daß er einem Diepolt Hutter 10 Gulden schulde und jedes Quartal davon 1 Gulden abzuzahlen habe. Das Jahr darauf steht er mit 70 Gulden bei zwei andern Gläubigern in der Schuld; er verspricht jedes Quartal 2 Gulden abzuzahlen. Und so geht es fort, bis er 1493 sogar mit Konrad Dinckmuth, einem andern ulmer Drucker, ohne Zweifel dieser vielen Schulden halber, aus der Stadt verwiesen wird. Seine Abwesenheit kann aber nicht lange gedauert haben, da in den Jahren 1496 und 1497 bereits wieder Drucke von ihm vorliegen. Interessant für den engen Zunftgeist jener Zeit ist es, daß Johann Zainer im Jahre 1515 den Rektor der Lateinischen Schule zu Ulm, Hans Grüner, wegen seines Handels mit Schulbüchern vor dem Rat verklagt. In der darauf bezüglichen Urkunde heißt es: Meister Hans, der lateinische Schulmeister, habe Bücher feil und verbiete seinen Knaben, sie anders als bei ihm zu kaufen. Dies bringe ihm Nachteil; er bittet ihn als Bürger zu bedenken. Der Rat vergönnt hierauf jedem, Bücher feil zu haben, aber Hausieren soll verboten sein. Der Schulmeister soll niemand drängen, seine Bücher und sonst keine zu kaufen, und des Bücherverkaufens müßig stehen; wenn ihn aber ein Biedermann bitte, seinem Sohne ein Buch zu kaufen, so möge er es wohl thun.
Der zweite Buchdrucker Ulms ist Leonhard Holl, 1482 bis 1484, der dort vorher schon eine Spielkartenfabrik gehabt und auf seinen Bildern mit beweglichen Typen gedruckte Inschriften angebracht hatte. Sein erstes Werk war die Geographie des Ptolemäus mit Landkarten, welche in Holz geschnitten waren. Das sämtliche Werkzeug zu dieser Ausgabe war er später genötigt, an den Venetianer Justus de Albano zu versetzen, in dessen Verlag damit 1486 durch seinen Werkführer Johann Reger eine neue Ausgabe gedruckt wurde. Holl aber wurde, wie Zainer und Dinckmuth, Schulden halber schon 1484 aus der Stadt verwiesen; er bat, wieder eingelassen zu werden, weil er sonst seine Gläubiger nicht befriedigen könne, da ihm seine Habe vertragen, verstoßen, verpfändet, versetzt sei. Das Jahr 1492 bringt dann im Einigungsbuch eine neue Entscheidung, wonach Leonhard Holl außer der Stadt sein soll, bis daß er von Nürnberg aus seine Schuld bezahlt habe. Ob dies aber jemals geschehen, darüber fehlen, wie überhaupt von ihm, alle fernern Nachrichten.
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_02.djvu/072&oldid=- (Version vom 1.8.2018)